Oben ohne auf Baustelle?
Gibt es ein Gesetz das verbietet , das ein Bauarbeiter sein T-shirt auf der Baustelle in der Hitze auszieht und mit freiem Oberkörper weiter arbeitet ?
Darf der Arbeitgeber verbieten den Oberkörper frei zumachen?
Abgesehen davon das manch einer ( leider) nicht ansehnlich ist.
Frauen dürfen es schließlich nicht, wegen erregung öffentlichen ärgernis.
7 Antworten
Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht.
Der Arbeitgeber kann es verbieten. Muss es eigentlich auch, da er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die UV-Einwirkung auf die Haut bewerten muss, welche ein Gesundheitsrisiko darstellt und gegen welches (möglichst langärmlige) Kleidung eine der möglichen und sinnvollen Maßnahmen ist.
Die BG gibt bezüglich der Bekleidung auf Baustellen/ im Freien klare Richtlinien vor - ein besonderer Schwerpunkt ist dabei der Hautschutz.
Klare Richtlinien? Würdest Du mir die bitte nennen? Wohl eher Empfehlungen bzw. Handlungshinweise. Du verweis ja selber auf die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
Bei Unfällen/ Erkrankungen die aufgrund der Fahrlässigkeit erfolgen gibt es für das Unternehmen richtig Stress. Die Geldstrafen haben während der letzten Jahre erheblich angezogen.
Wieder so eine Urban Legend. Bzw. so im Detail und im Zusammenhang falsch.
Auch kann es passieren das der AN Stellung nehmen muss, das kann sich sehr ungünstig auf die Anerkennung als Arbeitsunfall auswirken.
Und das ist nun völliger Blödsinn.
Google kaputt?
https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/schutzkleidung/
Informiere dich mal zu den internen Abläufen bei der BG, das ist mein täglich Brot
https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/formulare
Bei Unfall auf Arbeit / dem Weg zur Arbeit müssen IMMER beide Seiten Stellung beziehen, AG/AN.
Wir haben sogar private Erfahrungen gemacht - Autounfall während des Bereitschaftsdienstes meiner Frau - das Anerkennungsverfahren zog sich trotz klarer Faktenlage über 6 Monate.
Wie umfangreich darf ich deine Erfahrungen mit der BG einschätzen?
Das ist keine Richtlinie.
Wenn die internen Abläufe einer BG Dein täglich Brot sind, dann solltest Du eigentlich unser Rechtssystem kennen und wissen, dass das, was Du da verlinkt hast keine direkte Rechtsverbindlichkeit entwickelt.
Was genau willst Du mit dem Link zu den Formularen der ETEM ausdrücken, was hier eine Rolle spielt?
Das man als Arbeitnehmer bei einem Wegeunfall Stellung nehmen soll hat mit der Fragestellung sowie mit meinem Einwand überhaupt nichts zu tun. Ebensowenig wie der Fall Deiner Frau.
Und meine Erfahrungen mit der BG bzw. den UVT im allgemeinen sind scheinbar deutlich umfangreicher als Deine.
Das wage ich zu bezweifeln, dir bereitet das unterscheiden von ARBEITSUNFALL / WEGEUNFALL bereits Probleme. (Meine Frau hatte einen klass., fremdverschuldeten Arbeitsunfall. Nicht jeder der im Auto sitzt kommt von oder fährt zur Arbeit).
Die BG hat bezüglich der Arbeitsschutzkleidung klare Vorgaben - der AG hat für die Bereitstellung zu sorgen. Das es dir bei den doch sehr übersichtlichen Link an Textverständnis mangelt tut mit leid.
Aber lassen wir das… auf eine deine „ich dreh mich so lange im Kreis bis ich irgendwie Recht haben könnte Debatte“ habe ich heute keinen Bock. :-D
Ich wünsche dir einen wundervollen Abend… **gähnt**
Sorry, Du hast gerade gezeigt, dass Du niemals Mitarbeiter(in) einer BG sein kannst.
Wo bitte bereitet mit die Unterscheidung zwischen einem Wegeunfall und einem Arbeitsunfall probleme? Ein Wegeunfall unterscheidet sich nicht von einem Arbeitsunfall. Kann er garnicht, da der Wegeunfall an sich rechtlich ein Arbeitsunfall ist. Das SGB Vll kennt da zunächst einmal keinen Unterschied bzw. nur zwei Versicherungsfälle, nämlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Wegeunfälle sind eine Teilmenge der Arbeitsunfälle.
Aber ja, selber keine vernünftigen Argumente haben und dann persönlich werden...
Und immer neue bzw. andere Sachverhalte ins Spiel bringen, statt auf Gegenargumente eingehen.
Noch mal, Deine Aussage, dass bei einem Arbeitsunfall der Arbeitnehmer IMMER Stellung ggü. der BG beziehen muss ist völliger Blödsinn. Wenn das so wäre, dann bräuchten die UVT 10 x so viel Personal, um die ganzen Stellungnahmen einzufordern und zu bearbeiten.
Und die Probleme mit dem Textverständnis hast eindeutig Du, denn auf keines meiner Argumente hast Du sachlich richtig argumentiert. Vermutlich hast Du sie schlicht nicht verstanden. Wozu Deine mangelnden Rechtskenntnisse beitragen.
Es ist ständige Aufgabe der Gewerkschaften und der Berufsgenossenschaft, zu prüfen, ob zertifizierte Sonnenschutzcremes zur Verfügung stehen. Derzeit gelten solche mit Lichtschutzfaktor 50 als ausreichend.
Man kann den nackten Oberkörper und sogar die kurze Turnhose auf Baustellen als, Sie lesen richtig, Kulturgut sehen. Ich bin in der DDR aufgewachsen. Dort wurde der nackte männliche Oberkörper, vor allem, wenn er nass von Schweiß war, bei Arbeitern und Sportlern oft mit Durchhaltewillen und Heldentum assoziiert. Diesem Standpunkt bringe ich immer noch sehr viel Sympathie entgegen. Aus eigener Erfahrung mit Ferien-und gemeinnütziger Freiwilligenarbeit weiß ich, daß auf dem Bau Schweiß sowie starke Muskeln und Venen oft Gegenstand von Anerkennung sind. Für einen klatschnass geschwitzten Körper, der oft den ganzen Tag in praller Sonne schuftent und schhon nach 30 min von Schweiß glaenzt, ist jeder Windhauch ein Labsal. Was kommt als nächstes? Das Verbot nackter Arme und zusammen gebissener Zähne, weil auch dort die Sonne hin. Scheint, von Freibaedern und generell Sport im Freien? Damit Arbeiter und besonders Freiwillige für ihren Einsatz für andere von der geballten Wohlstandsarroganz noch mehr verachtet werden, wie es in Formulierungen wie "schhweisstriefender Muskelprozprolet' zum Ausdruck kommt? Auch Parolen wie" Gutmenschen ins KZ" werden (schon wieder) gegroelt. Soll uns der Größenwahn uneingeschränkter Machbarkeiten, von arroganztriefendem Wohlstadsegoismus begruendungslos vorgehen, was wir zu tun und zu lassen haben!? Warum werden die Sonnenscbutzmittel ignoriert? Am gegenseitigen Rücken einreiben wird doch das unter Bauarbeitern nicht scheitern.
Als Gesetze vielen mit da nur die von dir schon erwähnte Möglichkeit der Erregung öffentlicher Ärgernis ein - die ist nicht auf Frauen beschränkt, dürfte für aber nur wenig Relevanz haben.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter den Arbeitsschutz einhalten. Je nach Tätigkeit muss also entsprechende Schutzkleidung getragen werden. Wenn es sich allerdings um Tätigkeiten, die ansonsten in T-Shirts erledigt werden, handelt, wird man oben ohne wohl vergleichbar für geschützt. Ob der Arbeitgeber es trotzdem über den Arbeitsschutz verbieten kann, weiß ich nicht.
Abgesehen von diesen gesetzlichen Regelungen hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gegenüber aber auch weitere Weisungsbefugnisse. Er kann (was auch noch zum Arbeitsschutz gehört) beispielsweise Schutzkleidung/Schutzwesten vorschreiben oder auch beispielsweise des Immages wegen das Arbeiten oben ohne verbieten.
Allerdings dürfte die Motivation das zu tun für viele eher gering sein. Es herrscht Fachkräftemangel also will man seine Mitarbeiter nicht unnötig gängeln, den meisten Kunden wird es egal sein und falls nicht, gibt es gerade im Baugewerbe schon seit einiger Zeit deutlich mehr Nachfrage als Angebot.
Es kommt darauf an wie das mit einer selbstverschuldeten Krankheit aussieht. Verbrennt sich sein Mitarbeiter nach zwei Tagen ordentlich das Fell und ist deswegen krank, könnte der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.
Nein, da gibt es keine Regeln oder Gesetze.
Da gibt es Arbeitsschutzgesetze und BG-Vorschriften.
Die BG gibt bezüglich der Bekleidung auf Baustellen/ im Freien klare Richtlinien vor - ein besonderer Schwerpunkt ist dabei der Hautschutz.
Bei Unfällen/ Erkrankungen die aufgrund der Fahrlässigkeit erfolgen gibt es für das Unternehmen richtig Stress. Die Geldstrafen haben während der letzten Jahre erheblich angezogen.
Auch kann es passieren das der AN Stellung nehmen muss, das kann sich sehr ungünstig auf die Anerkennung als Arbeitsunfall auswirken.