Öffentliche Kritik am eigenen Unternehmen und Wettbewerbsverbot - wie siehts rechtlich aus?
Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Max arbeitet als Softwareentwickler im öffentlichen Dienst. Dort nutzt Max eine vom Staat finanzierte Softwareplattform um Papieranträge für Kommunen zu digitalisieren.
Max gefällt nicht in welche Richtung das Projekt geht und findet die Softwareplattform nicht sehr Nutzerfreundlich. Da er selber Bürger ist und diese digitalen Anträge auch mal nutzen werden muss, überlegt er welche Alternativen es für die Kommunen gäbe.
Er findet heraus, dass es eine kleine Gruppe von Entwicklern gibt, welche in Ihrer Freizeit an einer Alternative für diese Softwareplattform arbeiten. Open Source, kostenfrei für alle Kommunen. Ihm gefällt die Idee sehr und nun möchte er gerne, in seiner Freizeit, an dem Projekt mitwirken.
Einerseits ist die Open-Source Plattform eine "Konkurrenz" zur Softwareplattform welche Max an der Arbeit nutzt, andererseits ist sie aber komplett kostenfrei und Max verdient keinen Cent damit.
- Darf Max an dem Projekt mitwirken, oder gibt es da irgendwelche Wettbewerbsklauseln o.ä. die er beachten muss?
- Darf Max im Internet, in der Öffentlichkeit, seine Bedenken über das Projekt an seiner Arbeit äußern? Also darf Max, als Arbeitnehmer, öffentlich das Projekt und Produkt des Arbeitgebers kritisieren?
Es geht weniger darum, dass Max gefeuert werden könnte, sondern welche anderen rechtlichen Konsequenzen das haben könnte, z. B. eine Klage, Geldstrafe o. ä.
3 Antworten
1.Darf Max an dem Projekt mitwirken, oder gibt es da irgendwelche Wettbewerbsklauseln o.ä. die er beachten muss?
Was steht in seinem Vertrag? Darüber hinaus wird es kritisch, wenn er Wissen einsetzt, dass er durch seine Arbeit erworben hat. Treuepflicht könnte hier verletzt sein.
2.Darf Max im Internet, in der Öffentlichkeit, seine Bedenken über das Projekt an seiner Arbeit äußern? Also darf Max, als Arbeitnehmer, öffentlich das Projekt und Produkt des Arbeitgebers kritisieren?
Hier ist die Treuepflicht eindeutig verletzt. Max muss in gewisser Weise loyal zu seinem Arbeitgeber sein. Entsprechend ist hier mit Konsequenzen zu rechnen.
Ein Aspekt, der noch nicht aufgegriffen wurde: Wird das Projekt jetzt oder in Zukunft mal mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben? Jetzt ist die Software kostenlos, aber man hat ja auch Ausgaben vermute ich. Soll das Ganze kostendeckend sein? Oder soll für die anderen etwas dabei rausspringen?
Hintergrund: Als Beamter darf man nicht „einfach so“ ein Gewerbe anmelden, die Nebentätigkeit muss bei der zuständigen Stell angezeigt werden - egal um was es geht. Und der entscheidet, ob es in Konflikt mit dem Beruf steht (ob man zB als DJ wochentags bis nachts um 5 auflegen will und morgens um 9 logischerweise nicht mehr fit ist).
Hier könnte es wegen der thematischen Nähe und deinem Vorsprung an Wissen, wie es in Behörden abläuft, zu Probleme kommen.
Das ist in meinen Augen relativ unproblematisch.
Max darf in seiner Freizeit daran mitarbeiten (sowas zu entwerfen ist schließlich nicht Verfassungswidrig etc.) und er darf auch gerne sagen, dass die Software (oder Hardware) auf der Arbeit miserabel ist. Das ist im öffentlichen Dienst häufig so und ich weiß nicht wie oft ich mich schon darüber beschwert habe.
Max wird sich dadurch allerdings bei der Behörde einen VERDAMMT schlechten Ruf aufbauen, der ihn von weiteren Beförderungen oder irgendwelchen Sachen, die positiv für ihn sein könnten, ausschließt oder diese zumindest stark nach hinten verschiebt. Zudem wird er dadurch vermutlich nichts ändern und es obliegt natürlich dem Dienstherren zu entscheiden welches Projekt und welche Software wo verwendet wird.
Kurzum... wäre ich Max, dann würde ich ggf. einen Vorschlag beim Vorgesetzten machen und mir das als Idee absegnen lassen und wenn ich schon daran mitarbeite, dann würde ich das NICHT auf sämtlichen Frequenzen verbreiten, anpreisen und den eigenen Arbeitgeber schlechtreden.