O-Saft von der Arbeit mitgenommen, Kündigungsgrund?
Auf der Arbeit wird uns kostenlos O-Saft, A-Saft und Wasser zur Verfügung gestellt.
Weil ich heute keine Zeit mehr hatte, aber Durst, wollte ich mir ein Päckchen O-Saft mitnehmen. Prompt wurde ich erwischt. Ist das ein Kündigungsgrund,wenn ich etwas kostenloses mit nehme statt vor Ort zu trinken?
4 Antworten
Die Abgrenzung ist aber nicht immer so klar, was erlaubt ist und was nicht. Etwa Büromaterial wie Kugelschreiber, Leuchtstifte und Notizbücher werden auch "kostenlos" zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich wäre das nach Hause nehmen solcher Gegenstände ein Diebstahl. Immerhin ist es bekannt, dass in vielen Firmen derart viel Büromaterial gestohlen wird, dass einige Unternehmen begonnen haben, das Material nur noch über Vorgesetzte oder spezielle Abteilungen auszugeben, die jede Mitnahme registrieren. Sicher immer qualifiziert wäre ein Diebstahl, wenn z.B. den Mitarbeitern zur Verfügung gestellte Ausleih-Laptops ohne Erlaubnis nach Hause genommen und nicht wieder zurückgebracht werden.
Wegen den Getränken denke ich nicht, dass Du da Probleme bekommst. Da Du aber drauf angesprochen wurdest, würde ich es nicht wiederholen. Vor allem musst Du rechnen, dass man Dich ab heute vermehrt beobachtet.
schließe mich davegarten voll an, es darf keine Regelmäßigkeit erkennbar sein, andrerseits könntest ja noch im Haus oder Büro den ersten Schluck genommen haben um dann den Rest bevor er verdirbt mit nach Hause nimmst. Dennoch, das Gratisgetränk ist grundsätzlich an der Arbeitsstelle zu konsumieren, oder eben nicht. Auch denke ich dass es nicht - weil es kostenlos ist, immer und alles mit nach Hause genomnmen werden darf. Der ursprüngliche Sinn würde mit dieser Sozialaktion andernfalls ja verlorengehen. G.
Ja das istDiebstahl, denn diese Getränke werden von der Firma zum vor Ort Verzehr bereitgestellt und nicht zum Mitnehmen. dies kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, je nach dem, in welchem Beruf du arbeitest, denn hier kommt es auf das Vertrauensverhältnis an, das nun gestört ist.
Wenn etwas "Kostenllos zur Verfügung gestellt wird" ist es natürlich kein Kündigungsgrund. Es ist legitim sich dessen zu bedienen.