Beim Schwarzfahren erwischt , welche Folgen?

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Dein Kumpel bekommt eine Anzeige, weil er Dich ohne Führerschein hat fahren lassen. Die Konsequenz ist sein Führerscheinentzug. Du bekommst ebenfalls eine Anzeige, da Du ohne Führerschein gefahren bist. Prinzipiell kann Dir kein Rechtsstaat verbieten, was zu "erlernen" (in Deinem Fall = Fahrschule) aber es kann Dir untersagt werden, dass gelernte auszuüben = Sperre / Einziehung. Eine andere Frage, seid ihr auf einer öffentlichen "Fahrbahn" erwischt worden oder auf einem privaten "Gelände"?

roman1992 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 03:33

Naja öffentlich nich es war eine zulassungsstelle ja gemischt mit was von Bund , also viel freiplatz und die sind halt dahin gekommen .. wie gesagt pech muss man haben -.-

Jahr74  08.06.2010, 03:38
@roman1992

wenn es nicht öffentlich war, dann gilt das Privatrecht. Hier sieht die Rechtslage nochmal ganz anders aus.

roman1992 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 03:41
@Jahr74

ohh man ich bette das dass so ist .. also echt hier ist echte hilfe danke euch allen echt ..

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Das betrifft dich. Auf deinen Freund kommt das gleiche wegen des Zulassenes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Eine Haftstrafe habt ihr beim ersten entsprechenden Verstoß wohl nicht zu erwarten, eine Geldstrafe ist aber durchaus drin. Hinzu kommt ggf. eine Sperre für den Erwerb eines Führerscheins.

Viele schreiben hier, dass sowas auf Privatgelände prinzipiell erlaubt sei. Dem ist nicht zwangsläufig so. Große Parkplätze, wie beispielsweise welche eines Supermarktes, zählen auch zum öffentlichen Straßenverkehr, wenn sie vom übrigen Verkehr nicht durch ein Tor, Schranke oÄ abgetrennt sind.

Reiswaffel87  08.06.2010, 10:24

Jetzt hab ich doch glatt vergessen zu erwähnen, dass es neben den strafrechtlichen Konsequenzen natürlich auch verkehrsrechtliche gibt. Stolze sechs Punkte in Flensburg gibt es für diesen Verstoß.

roman1992 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 10:31
@Reiswaffel87

Sowohl auf Sie als auch den Kumpel wird eine Anzeige gem. §21 StVG zukommen, deren Folge eine Geldstrafe sowie (6) Punkte in Flensburg sein wird.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass Sie Beide noch unter 21 sind, weswegen hier wohl eine paar Sozialstunden von Seiten des Richters aus verhängt werden, oder das Ganze vielleicht sogar gegen eine kleine Auflage eingestellt werden wird, worauf Sie sich aber nicht verlassen sollten.

Eine isolierte Sperre wird idR bei Ersttätern durch das Gericht nicht verhängt.

Also bei mir war das so: Ich bin mit einer Freundin durch die Stadt gefahren, mit dem Auto meiner Eltern, das ich heimlich genommen hatte... die Polizei hat mich angehalten, selbe Prozedur wie bei dir... Der Unterschied ist, meine Prüfung war 4 Tage danach, und obwohl der Polizist mir sozusagen verboten hatte, die Prüfung anzutreten, hab ich es trotzdem gemacht, weil mein Fahrlehrer es mir geraten hatte... ich hab den Lappen bekommen und 2 Wochen später kam meine Strafe, 240 €... ich war verdammt erleichtert :) wenn du Glück hast, läuft es bei dir auch so... ich wünsche dir viel davon :) so ne Sperre wäre echt ärgerlich.

PepsiMaster  08.06.2010, 10:13

dann hattest Du aber eine Menge Glück und die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht waren sehr nett...

POESiiE  08.06.2010, 16:31
@PepsiMaster

Ja auf jeden Fall, ich war auch über alle Maßen erleichtert, aber man muss auch sagen, diese Ammenmärchen von wegen bis 21 Sperre und so, das sind nun mal nichts anderes als Geschichten, die uns Fahrschülern Angst machen sollen... klar kann das vorkommen, aber dazu muss man schon gehörig viel Mist bauen, z.B. ohne Fahrerlaubnis fahren und dann auch noch betrunken sein oder einen Unfall bauen.

Plötzlich die Polizei da - ruhiger Ort?

Wenn du mit deinem Kumpel zusammen im Auto das Starten lernen willst in einem "ruhigen Ort" oder großen Parkplatz, da dürfe nicht viel auf dich zukommen - eher deinem Kumpel, der den FS besitzt.

roman1992 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 03:33

thx

tekfreak86  08.06.2010, 06:35
@roman1992

Ja auf deinem Privatgrundstück kannst du machen was du willst! Aber es ist doch völlig normal, daß man vor der Fahrprüfung mit einem Kumpel, Papa usw. auf nem großen Parkplatz übt, dort wo man den öffentlichen Straßenverkehr nicht gefährdet! Es muß halt immer wer mit nem FS im Auto mitfahren!

roman1992 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 03:32

Naja öffentlich nich es war eine zulassungsstelle ja gemischt mit was von Bund , also viel freiplatz und die sind halt dahin gekommen .. wie gesagt pech muss man haben -.-

dann brauchste deine erste fahrstunde garnicht erst machen. du wirst wohl noch etwas warten müssen bevor du wieder hinters steuer darfst.