Ist das Schwarz/Schwarzarbeit?
Hallo zusammen,
ich war letztens mehrere Male in einem Eiscafe und dabei ist mir folgendes aufgefallen:
Wenn ich am Tisch sitze und zahle, bekomme ich eine Quittung und bezahle. Wenn ich aber an der Eistheke (zum Mitnehmen) etwas bestelle, bekomme ich keine Quittung. Das Geld wandert auch nicht in die Geldbörse der Kellner, sondern wird separat abgelegt.
Das Eis zum Essen vor Ort, als auch das zum Mitnehmen, wird von ein und derselben Eistheke genommen.
Ich weiß das es in Bistro´s und Kneipen einen "Freibetrag" gibt, bzw. gesagt wird, das man grob einen Festpreis bezahlt/versteuert, was im Fass ist.
Ebenso bekommen die Angestellten Ihr Geld Bar auf die Hand. Angeblich sind die Jobs alle auf 450€ Basis, doch warum erhalten manche Angestellten auf der Arbeit mehr wie 450€ auf die Hand?
Und ist es richtig? Das man Mädchen von 16 Jahren dort arbeiten lässt für 5€? Ohne das diese angemeldet sind? Danke im Voraus.
P.S.: Wenn das auf Schwarzarbeit oder "schwarzen Umsatz" hinweist, wo kann ich das zur Anzeige bringen?
7 Antworten
Kein Händler ist verpflichtet, Dir eine Quittung/Rechnung auszustellen. Du hast aber das Recht, eine zu verlangen.
Eis in der Waffel/Becher, das nicht vor Ort gegessen wird, enthält 7 % MWST. Wenn Du aber Platz nimmst und Dir beim Kellner ein Eis bestellst, enthält es 19 % MWST. Deshalb die unterschiedlichen Kassen.
Ein Minijobber kann auch mal mehr wie 450 EUR im Monat verdienen, solange er nicht mehr wie 5.400 EUR im Jahr verdient. Bei Saisonarbeit oder Urlaubsvertretungen kann das schon mal vorkommen.
Mach Dich in Zukunft bitte schlau, bevor Du anderen kriminelles Handeln unterstellst.
In Deutschland gilt das nur für gewerbliche Kunden. Privatverbraucher können eine Rechnung/Quittung verlangen. Dann ist der Händler verpflichtet, eine auszustellen. Aber nur dann.
Falsch, seit 01.01.2017 gibt es die allgemeine Belegausgabepflicht auch in Deutschland. § 146a (2) AO. Befreiung wäre allerdings in Ausnahmefällen möglich - muss aber beantragt werden.
Bei Eisdielen und anderen Betrieben, die sowohl 7% wie auch 19% MWST abzuführen haben, kann der 7 % - Anteil sogar geschätzt werden.
Belegausgabepflicht gilt ab 2020
An alle Schreiber: Dieses "halt Dich aus Sachen raus, die Dich nichts angehen" ist perfekt für die Mafia! So kann Korruption, Schwarzarbeit und andere Kriminalität nie aufgedeckt werden!!
Im Gegenteil: Man soll sehr genau hinesehen und beobachten was in Deutschland passiert! SEHR GENAU heißt aber selbstverständlich auch, nicht mit dem ersten Verdachtsmoment gleich zur Polizei, dem Zoll oder anderen Institutionen zu laufen. Etwas was bei einmaligem Sehen seltsam erscheint, kann sich bei etwas Recherche manchmal als völlig korrekt aufklären, weil man eben nur einen kleinen Ausschnitt, eine Momentaufnahme, sieht. Erhärten sich bei regelmäßiger Beobachtung aber Verdachtsmomente, sollte man, ggf. anonym, die Behörden einschalten. UND EBEN NICHT WEGSEHEN. Denn das schädigt uns alle! Dem Staat entgehen Steuern, die uns allen zugute kommen. Und bei Schwarzarbeit kommt hinzu: Solange nichts passiert, geht es dem Schwarzarbeiter gut - wenn aber etwas passiert, hilft ihm keiner. Nicht die Firma, nicht die Krankenkasse, nicht die Berufsgenossenschaft, schlicht niemand. Evtl. bekomt er sogar noch ein Verfahren, wenn es dabei rauskommt!
Der Eiscafebetreiber müsste schon grenzdebil sein, wenn er so offen schwarz arbeitet, bzw arbeiten lässt.
Es ist absolut üblich, für Mitnahmeartikel (Take-Away, bzw dummdeutsch Dingsbums-To-Go) keine Quittung aus zu stellen.
Eis (und andere Lebensmittel) werden unterschiedlich besteuert, wenn sie vor Ort gegessen werden, und wenn sie mit genommen werden. Muss man nicht verstehen..,
Die Geldbörse der Kellner ist dafür da, dass sie am Tisch abrechnen können. Es dient im übrigen der Tagesabrechnung. Die ist unabhängig von der Tagesabrechnung für Mitnehm-Eis. (siehe Steuer.)
Ich weiß das es in Bistro´s und Kneipen einen "Freibetrag" gibt, bzw.
gesagt wird, das man grob einen Festpreis bezahlt/versteuert, was im
Fass ist.
Wer hat dir denn den Unfug erzählt?
Ab dem 1. eingenommenen Euro muss Umsatzsteuer abgeführt werden. 7% für Mitnahme-Zeugs, 19% für Vor-Ort-essen-Zeugs.
Warum das bar auf die Hand gezahlt wird, kann man nicht sagen, es deutet aber nicht zwingend auf Schwarzarbeit.
Und ist es richtig? Das man Mädchen von 16 Jahren dort arbeiten lässt für 5€? Ohne das diese angemeldet sind?
Woher willst du wissen, dass die nicht angemeldet sind?
Und das sie dort arbeiten ist richtig, Jugendliche dürfen ab 15 Nebenjobs machen. Und der Mindestlohn gilt für sie auch nicht, die 5 Euro sind zwar mies, aber erlaubt. Für sie ist das Trinkgeld wichtig.
Deine Beobachten rechtfertigen allenfalls einen Anfangsverdacht auf Schwarzarbeit. Aber nicht genug, dass du als Kunde den Cafe-Betreiber anzeigst und dich dort unbeliebt machst. Und zwar beim Betreiber UND beim Personal, dass, falls es wirklich schwarz arbeitet, die Alternative dazu weniger prickelnd findet: Nämlich gar nicht arbeiten.
Wenn das wen angeht, ist es das Personal selbst oder öffentlich bestellte Kontrolleure, bzw den Zoll, der für Schwarzarbeit zuständig ist. Nicht Leute, die ihre Nase wo rein stecken müssen, wo dies Nase nicht hin gehört.
Warum interessiert Dich das? Bist Du vom Arbeitsinspektorat oder vom Finanzamt?
Oder ist das bloß Dein Hobby, Deine Nase in Dinge hineinzustecken, die Dich nichts angehen, und Leute zu vernadern, die Dir nichts getan haben und Dich auch nichts angehen?
Genau so ist es !!
Halt Dich aus Sachen raus, die Dich nichts angehen. Nichts von dem was du "beobachtet" hast deutet auf Schwarzarbeit hin. Auch dein Halbwissen wird nicht reichen um die Eisdiele der Steuerhinterziehung zu "überführen".
ich wünschte ich könnt diese Frage auszeichnen. Besser hätte man es nicht sagen können!:D
Danke :-)
Auch Prüfer vom Finanzamt sind nicht blöd.
Soundsoviel Eiswaffeln eingekauft, bedeutet das diese auch fast alle wieder, inkl. Eis, verkauft werden (müssten).
Gerade in solchen Geschäften wird sehr genau geguckt.
Außerdem, Bargeld ist nicht per se Schwarzarbeit. Gerade Schüler bzw. Aushilfen haben ihr Geld gerne sofort bzw. nach einer Woche, oder so, zur Verfügung. Das motiviert und Bargeld steht zur Verfügung.
Wenn ich in unserem Betrieb Löhne bar auszahlen will, müsste ich erst Geld von der Bank holen.
In Österreich muss seit dem 1.April 2017 für jeden Barverkauf eine Quittung ausgestellt und dem Kunden/Gast übermittelt werden. Das wird auch stichprobenartig nach dem Verlassen des Geschäftslokals/ der Gaststätte kontrolliert (natürlich kann ein Kunde/ Gast nicht gezwungen werden, die Quittung mitzunehmen und aufzubewahren.).