Handy reperatur vom Arbeitgeber zu zahlen?
Hallo,
mein Arbeitgeber stellt kein Diensthandy zur Verfügung.
Der Arbeitgeber zwingt mich allerdings erreichbar zu sein (im Außendienst tätig), somit benutzen alle Mitarbeiter Ihr privates Handy.
Ich habe mir aus diesem Grund ein zweites Handy gekauft und stelle dem Arbeitgeber die laufenden Kosten in Rechnung.
Dies funktioniert auch alles.
Nun ist das Handy während einer Dienstreise kaputt gegangen.
Kann ich die Kosten für die Reperatur meinem Arbeitgeber in Rechnung stellen?
Mein Arbeitgeber weigert sich die Rechnung zu begleichen, da es sich um ein privates Handy handelt. Darf mein Arbeitgeber mich zwingen, über mein privates Handy dauerhaft erreichbar zu sein?
Danke
9 Antworten
Eine Möglichkeit wäre eventuell noch die Berufsgenossenschaft. Ich hatte damals einen Fall, da ging während der Arbeitszeit meine Brille ( privat gekauft ) kaputt. Der AG lehnte ab etwas zu zahlen. Aber die Berufsgenossenschaft übernahm 2/3 der Kosten. Ich habe damals gefragt und die haben sofort ja gesagt.
Natürlich liegt der Fall mit der Brille etwas anders, aber einen Versuch ist es wert.
Nein, wenn dein Arbeitgeber von dir verlangt ständig erreichbar zu sein, muss er dir auch die nötigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen.
Wenn du dir nun dafür ein Handy angeschafft hast, ist es deine Sache und der AG braucht dafür nicht auf zu kommen.
Da er es nicht kaputt gemacht hat, muss er die Reparatur nicht bezahlen. Eine Zahlung oder eine Kostenbeteiligung ist freiwillig. Da man heute davon aus gehen kann, dass alle Personen in einer bestimmten Funktion (Aussendienst sowieso!) über ein persönliches Handy verfügen, würde ich den AR höflich anfragen, ob er sich an den Kosten beteiligt. Wenn er sich nicht beteiligen will, kann die Reparatur lange dauern, weil du dann den billigsten suchen wird, der natürlich bis weit nach Weihnachten oder ins Neue Jahr völlig überlastet ist.
Nein darf er nicht.
Ich nutzte mein Handy immer um Fotos zu machen.
Als ich ihn fragte was wäre wenn es mir hinfällt und kaputt ginge, sagte er das wäre mein Problem.
An da hab ich mein Handy nicht mehr benutzt und konnte keine Fotos machen, da wir diverse dinge dann nicht mehr Beweisen konnten und das ziemlich teuer war, bekam ich binnen 48h ein handy :-)
Mach das Handy aus wenn du Feierabend hast und gut ist.
Kommt es zu Problemen wirst du 100% vorm Arbeitsgericht gewinnen
Verstehe ich das richtig: er will dich nur darauf anrufen; du hast also keine zusätzlichen Kosten?
Klar kannst du darauf bestehen, auf einem dienstlichen Handy angerufen zu werden. Deine Nummer kannst du dann gleich an die ARGE weitergeben ; - )
wenn er will dass es geschäftlich genutzt wird, dann sollte er eins stellen.. aber wenn da jeder von euch mitmacht und sich keiner quer stellt, hat er natürlich leichtes Spiel.. schade eigentlich.. warum wehrt ihr euch nicht ?
und WO soll bitte der Kündigungsgrund sein ? weil man auf etwas besteht, das der Arbeitgeber stellen MUSS ???
So ein Kündigungsgrund findet sich meist schnell.
ja da hast du leider recht.. traurig aber wahr
Hi,
nein er will das wir das Handy geschäftlich nutzen, also wird die Nummer an Kunden, Lieferanten etc. rausgegeben.