Inspektionskosten bei Firmenwagen?
Guten Tag, ich habe folgende Frage und zwar habe ich seit ca 2 Jahren einen Firmenwagen. Da die erste Inspektion noch inklusive war hatte ich mir damals keine Gedanken drüber gemacht. Nun steht die 2. große Inspektion sowie Bremsen beim Fahrzeug an. Dies hatte ich dem Büro mitgeteilt. Nun hatte ich gefragt wie wir das mit den Kosten machen. Diese sind der Meinung aufgrund meiner privat Fahrten(überwiegen privat) das ich die Kosten selber tragen muss.(Die Mwst würde ich wieder bekommen).
Das Fahrzeug wird von mir mit der 1 % Regelung versteuert. Ich arbeite in einem Architekturbüro und muss gelegentlich Baustellen besuchen.
Ist diese Vorgehensweise korrekt oder müsste der Arbeitgeber trotzdem die Kosten tragen?
7 Antworten
Das hängt davon ab, was Du mit Deinem Arbeitgeber vertraglich vereinbart hast. Wenn Du keine vertragliche Vereinbarung getroffen hast, wird es jetzt Zeit, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen...
Bei der 1%-Regelung kann der Arbeitgeber sämtliche Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Bei meinem Dienstwagen trägt mein Arbeitgeber sämtliche Kosten, von Diesel (auch wenn ich mit dem Auto in Urlaub fahre), Reifen, Werkstatt bis zur Waschanlage.
Ich habe im Freundeskreis aber auch Dienstwagenfahrer, die z.B. Kraftstoff oder Werkstatt selbst zahlen müssen.
Bei der 1%-Regelung trägt alle Kosten der Arbeitgeber. Bei Dir natürlich auch die Inspektion.
Das musst du individuell mit deinem Arbeitgeber abklären.
Freier Mitarbeiter oder angestellt?
´tschuldigung, musste mal eben etwas arbeiten ...
Du versteuerst den Geldwertenvorteil über deine Gehaltabrechnung. Somit entfallen alle weiteren Kosten zu Lasten des Arbeitsgebers, du zahlst zur Entlastung des Arbeitgebers dafür ja die Steuern über die 1%-Reglung. Gespart wird hierbei die Führung des Fahrtenbuches.
Als Arbeitgeber zahle ich sämtliche Kosten: Versicherung, Reparatur, Steuern, Kraftstoff usw., das mit der Mehrwertsteuer ist nun völliger Blödsinn, da du diese nicht für etwas zurückbekommen kannst, das nicht zu deinem Eigentumsbereich gehört. Ausserdem darfst du als Angestellter keine Rechnungen stellen, um aus diesen Umsatz-/Mehrwertsteuer geltend machen zu können.
Zurück zur Frage: Es ist nicht korrekt, der Arbeitsgeber muss alle Kosten tragen.
Wie das im Detail geregelt ist, sollte in der Nutzungsvereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber stehen.
In der Regel bedeutet die 1%-Regel, dass du das Fahrzeug privat nutzen kannst und sämtliche Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.
Unbefristet angestellt