Unterhalt zahlen obwohl neu verheiratet aber arbeitslos und Frau arbeitet?
Hallo liebe Community,
So meine Frage habe ein Kind mit meiner ex Freundin und bin neu verheiratet und ich bin zurzeit auf arbeit suche bzw arbeitslos und meine Frau arbeitet auf ca 1800,- netto und muss ich trotzdem unterhalt zahlen obwohl ich arbeitslos bin und meine Frau arbeitet
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich entschuldige mich für meine Rechtschreibung.
6 Antworten
Du unterliegst einer gesteigerten Unterhaltspflicht, also solltest Du schnellstens zusehen, dass Du Deinem Kind aus einer früheren Beziehung den Mindestunterhalt bezahlen kannst.
Dein Kind braucht es nicht zu interessieren, dass Du im Moment keinen Job hast. Deshalbt muss trotzdem für seinen Lebensunterhalt gesorgt werden.
Aber selbstverständlich bist Du auch weiterhin unterhaltspflichtig!
Dein Kind hat doch trotzdem Hunger und Durst, braucht ein Dach über dem Kopf etc. etc.... es kann doch nichts dazu, dass Du alles NEU haben musstest ;-)
Die Mutter Deines Kindes wird sicher zum Jugendamt gehen. Die werden dann in Vorleistung treten und das Geld irgendwann von Dir zurück fordern! Du sammelst also Schulden an und das sollte Dir eigentlich ein Ansporn zur Jobsuche sein!
Du bist und bleibst Vater! Benimm Dich bitte schnellstens auch so. Oder war Dein Vater etwa ein Drückeberger und Du hast es nicht anders kennen gelernt?
Alles Gute für Dein Kind
Du bist deinem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet! Dein Selbstbehalt beträgt 1.080€, der Rest geht erstmal in den Kindesunterhalt.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes endet erst nach der ersten Ausbildung.
Der Selbstbehalt, bei NICHT Erwerbstätigen, liegt nur bei 880 Euro im Monat!
Deine Ehefrau ist dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet und dieses Geld kann durchaus zur Deckung des Kidnesunterhaltes herangezogen werden.
Außerdem bist du verpflichtet, alles zu unternehmen, damit du genug Einkommenhast, umwenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können (erhöhte Erwerbsobliegenheit).
Übernimm Verantwortung!
Ja, musst du. Kindesunterhalt geht dem Ehegattenunterhalt vor. Außerdem bist nicht du deiner Frau unterhaltspflichtig, sondern sie dir.