Provozieren auf eine Schlägerei Strafbar?

4 Antworten

Nötigung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Paragraph 240 stgb.

ubd wenn er dich zuerst schlägt ist das Notwehr wenn du ihn dann umpumpst

ES1956  29.08.2020, 11:47

Wer provoziert kann sich nicht auf Notwehr berufen.

AndreaFreddo 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 11:38

Also wenn ich ihn bitte nach draußen zu gehen nachdem er mir gedroht hat und warte bis er zuerst schlägt bin ich nicht Strafbar?

Wenn du eine Schlägerei provozierst wird Notwehr nicht mehr anerkannt.

Wird jemand verletzt greift das StGB.

Also die Tatsache, dass du sagst „dann lass vor die Tür gehen“, hat m.E. keine Auswirkung auf die Strafe. Dir kann keiner nachweisen, dass du mit der Aussage eine Prügelei austragen wolltest. Du könntest hinterher einfach behaupten „ich wollte draußen an die frische Luft und dort weiter diskutieren.“ und dir kann dafür keiner etwas. Alles andere ist reine Interpretationssache. Anders wäre es wenn Du wortwörtlich sagst „Lass uns vor die Tür um uns zu prügeln.“

Die Tatsache, dass er dann als erstes zuhaut und du dich wehrst ist für die Straftat der Körperverletzung nur entscheidend.

Dass du dann weniger Strafe erhältst, weil du dich „nur gewehrt“ hast, wirst du nur durchkriegen, wenn du Zeugen hast, die sehen, dass er dich zuerst angegriffen hat. Ansonsten kommt die Polizei erst später hinzu und wenn dein Gegner gegenteiliges behauptet, steht es Aussage gegen Aussage und wegen Körperverletzung müsstet ihr euch dann beide verantworten.

Du hast dich der Beleidigung strafbar gemacht und der andere kommt straffrei davon weil du ihn provoziert hast.

AndreaFreddo 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 11:45

Also was nun, werde ich verhaftet oder nicht?

ES1956  29.08.2020, 11:41

Wer hat wen wann wie beleidigt?

Anonymus528371  29.08.2020, 11:34

?? Trollst du?

Asporc  29.08.2020, 11:39
@Anonymus528371

Wie kommst du darauf ? Handlungen aus dem Affekt können straffrei sein und da ist das Parade-Beispiel auf eine Beleidigung zu reagieren. Und Beleidigungen sind grundsätzlich strafbar werden aber nur bei "öffentlichem Interesse" von der Staatsanwaltschaft verfolgt.

AndreaFreddo 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 11:40
@Asporc

Was für eine Beleidigung?

Asporc  29.08.2020, 11:41
@AndreaFreddo

Hast recht ich war anscheinend schon wieder zu lange hier on. Da geht meine Konzentration beim lesen runter.

AndreaFreddo 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 11:43
@AndreaFreddo

Wenn er mir sagt "ich schlage dich gleich" und ich sage "dann komm doch heraus". Wo ist hier eine Beleidigung?