Nothilfe gegen einen Diplomaten?
Nehmen wir mal an ein Diplomat greift ein Person an, diese Person ist in Lebensgefahr!
Darf ich Nothilfe leisten und den Diplomaten erschießen ?
5 Antworten
Darf ich Nothilfe leisten und den Diplomaten erschießen ?
Womit?
Mit Meersalz?
Du darfst keine Waffe tragen, also kannst du niemanden erschießen.
Außerdem kann man auf anderem Wege helfen,ob gegen einen Diplomaten oder wen auch immer.
Du darfst keine Waffe tragen, also kannst du niemanden erschießen.
Und wenn er eine Waffe auf der Straße liegend findet?
Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 32 ff. StGB. Die §§ 18, 19 GVG beziehen sich nur auf die Gerichtsbarkeit.
Du darfst weder einen Diplomaten noch einen anderen Menschen erschießen .........
WORAUF kommt es an?
WORAUF kommt es an?
Ob die Tötung erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.
...... im Fall von "Notwehr" ist auch eine Tötung nicht erforderlich und unangemessen. Dieses "RECHT" hat die Polizei aber bestimmt nicht du als Privatperson!
im Fall von "Notwehr" ist auch eine Tötung nicht erforderlich
Das unterliegt immer einer Einzelfallprüfung. Pauschale Aussagen, wie du sie triffst, sind grob falsch.
und unangemessen.
Das Notwehrrecht kennt keine Verhältnismäßigkeit
Dieses "RECHT" hat die Polizei aber bestimmt nicht du als Privatperson!
Völliger Blödsinn.
Erschießen solltest du ihn nicht. Bei deinem Versuch, Menschen zu retten, sollten immer möglichst viele lebendig bleiben.
Ob Diplomat oder nicht spielt keine Rolle.
Ja, darfst du wie bei irgendeinem Penner auch. Die Immunität des Diplomaten bezieht sich nur auf Strafverfolgungsbehörden.
d.h. ich würde dafür weder Geld noch Freiheitsstrafe bekommen ? (Vorrausgesetzt ich habe WBK und Waffenschein)
Kommt drauf an.