Darf eine Person mich gegen meinen Willen anfassen wenn ich nein sage?

22 Antworten

Eine Strafanzeige würde sofort wegen Geringfügigkeit eingestellt und die "Täterin" würde noch nicht einmal davon erfahren. Ihr müsst an eurem Verhältnis arbeiten. Am besten sucht ihr mal da Gespräch mit einem Vertrauenslehrer.

Strafanzeige ist nicht.

Auale lese ich hier Unfug in einigen Antworten von wegen Strafanzeige.... hallo ? Wegen was? Erlählen manche Mitmenschen einen himmelschreienden Unsinn, da rollen sich einem die Fußnägel nach oben, so falsch ist das!

Hat auch nur einer der bisherigen Antwortgeber hier auch nur 5 Sekunden irgendwann mal was in eine Gesetz geschaut?

Körperverletzung? Heieiei, nun ratet doch mal, warum das Körperverletzung heißt, weil der Körper verletzt wird vielleicht?

Also muss der Körper dazu schon verletzt werden. Schubsen und anfassen ist da noch nicht

Anfassen ist nur strafbar mit sexuellem Hintergrund, ansonsten nicht.

Also, wenn Dir nochmal jemand sagt, Da sei irgendwas in irgend einem Gesetz, soll der das Gesetz nennen, ja die §§ und die einzelnen Tatbestandsmerkmale hierbei auf Deinen Fall bezogen erläutern.

Einfach mal so ins Blaue behaupten, das ist was für Leute in Kirchen und sonsteigen Schamanentempeln.


Gegen deinen Willen anpacken - nein.

Anzeige machen - ja, aber da keine Straftat vorliegt wäre es sinnlos. 

Strafanzeige wäre jetzt übertrieben.

Aber nein, sie darf dich NICHT gegen deinen Willen anfassen.

Wenn es Dir das wert ist. Du musst auch bedenken, dass die Polizei jede Menge zu tun hat und Deine Angelegenheit - Entschuldigung bei allem Respekt - ist doch eher eine Sache, die Ihr unter Euch klären könntet bzw. mit Hilfe Eurer Lehrer, oder? Ja, es gibt jetzt das Gesetz, dass man jemanden anzeigen kann, weil der einen angefasst hat, allerdings ist dieses Gesetz nicht deshalb entstanden, weil jemand geschubst wurde ...

Messkreisfehler  30.10.2016, 12:41

Der Fragant müsste erst mal volljährig sein... Als unter 18 jähriger kann er alleine keinen Strafantrag bei der Polizei stellen.

AriZona04  30.10.2016, 12:42
@Messkreisfehler

O.K, das war MIR klar ... Ich ging davon aus, dass es dem Fragesteller auch klar war.

Kiingkiiign 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 12:42
@Messkreisfehler

Stimmt nicht, wenn eine 12 Jährige von seinem Vater vergewaltigt wird. Dann darf sie eine Strafanzeige machen, das ist schwachsinn. 

Messkreisfehler  30.10.2016, 12:44
@AriZona04

Wenn man so eine Frage stellt, gehe ich nicht davon aus, dass die notwendige Reife da ist um so etwas zu wissen...

Messkreisfehler  30.10.2016, 12:45
@Kiingkiiign

Eine Vergewaltigung ist ja auch kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt... Vielleicht solltest Du erst mal den Unterschied kennen bevor du versuchst andere zu belehren...

Kiingkiiign 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 12:47
@Messkreisfehler

Gegen den Willen anfassen, ist eine Körperliche Nötigung.

Messkreisfehler  30.10.2016, 12:50
@Kiingkiiign

Das ändert trotzdem nichts dran das deine Eltern den Strafantrag stellen müssen.

Zudem ist "schubsen" bei weitem keine Nötigung! In deiner Fantasie vielleicht, das hat mit der Realität jedoch nichts zu tun...