Sollte Deutschland das ,,Stand your Ground law" akzeptieren?

Nein 80%
Ja 16%
Neutral 4%

25 Stimmen

16 Antworten

In DE gibt es solch ein Recht prinzipiell schon.

Das Notwehrrecht ist umfangreicher als man glauben mag und beinhaltet mehr als einem körperlichen Angreifer zb eine Backpfeife zu geben

Von daher halte ich diese Regelung so wie sie ist in DE absolut ausreichend.

Die Regelung in den USA hat auch nicht prinzipiell etwas mit Waffen zu tun - das ist eben in der Praxis mit dabei aufgrund der Waffenrechte in den USA die es in DE o.ä so nicht braucht.

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

32 bis 35 mal durchscrollen von Notwehr über Notstände.

Du wirst sehen, dass das doch recht nahe an das ,,stay your ground " herankommt

So weit ich weiß gibt es in DE auch keine Verpflichtung einem Angriff erst auszuweichen

Nein

Es gibt schon die Notwehr. Mehr braucht man nicht.

Ja

Das deutsche Notwehrrecht entspricht bereits dem "Stand your ground"-Grundsatz und geht sogar weiter als das US-Recht. Siehe dazu hier.

puemueckl  05.04.2022, 14:29

das ist bullshit, in Deutschland ist sogar wichtig welche Waffe du zur Notwehr benutzt

jort93  05.04.2022, 14:30
@puemueckl

Das ist In den USA auch wichtig.

Philippus1990  05.04.2022, 14:30
@puemueckl

Lies einfach den Artikel.

puemueckl  05.04.2022, 15:05
@Philippus1990

ja wie gesagt, ich halte den (fast 10 jahre alten) Artikel für nicht richtig, darum gehts ja.

Es ist sehr viel komplizierter als da behauptet wird. Wenn ich einen einbrecher der nicht mein leben bedroht mit einem baseballschläger niederknüppel wird echt interessant inwiefern das als notwehr gilt.

Wenn man mir dann auch noch nachweisen könnte dass ich den absichtlich im haus habe um ihn als waffe zu verwenden... uiuiuii

Philippus1990  05.04.2022, 15:34
@puemueckl
Wenn man mir dann auch noch nachweisen könnte dass ich den absichtlich im haus habe um ihn als waffe zu verwenden

Das spielt rechtlich absolut keine Rolle.

Hackebeil96  05.04.2022, 15:46
@puemueckl

Blödsinn. Selbstverständlich darfst du dein Eigentum und deine Privatssphäre auch unter Anwendung von massiver Gewalt verteidigen. Solange die Gewalt aus ex ante Sicht erforderlich ist, darfst du einen rechtswidrigen Angreifer auch töten. Es gibt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung außer bei groben Missverhältnissen. Das ist bei einem Wohnungseinbruch mitnichten der Fall!

Es spielt keine Rolle, ob du ein gefährliches Werkzeug gerade in der Absicht vorhältst, dich damit zu verteidigen, solange du nicht die Notwehrlage an sich provozierst.

Nein

Nein, das sollte Deutschland nicht. In solchen Fällen kann man einerseits die Polizei hinzuziehen, andererseits natürlich auch Klagen, wenn das Grundstück durch die Anwesenheit der Person beeinträchtigt wird oder bei Hausbesetzung etc. auf Herausgabe des Hauses nach den regulären Vorschriften des BGB.

Eine Ermächtigung zur Selbstjustiz, die über die gebotene Notwehr in akuter Gefahrensituation hinausgeht, sehe ich persönlich nicht als gerechtfertigt. Und der Fall Rainer Winkler ist selbstverständlich auch nochmal eine Nummer für sich.

jort93  05.04.2022, 14:28
Eine Ermächtigung zur Selbstjustiz, die über die gebotene Notwehr in akuter Gefahrensituation hinausgeht, sehe ich persönlich nicht als gerechtfertigt.

Bei Stand your ground law geht es nur um Notwehr in Gefahrensituationen. Das hat nichts mit Leuten auf deinem Grundstück oder Selbstjustiz zu tun.

Haben wir in Deutschland übrigens auch so. Es gibt hier nämlich keine Pflicht vor einem Angriff zurückzuweichen, man darf sich angemessen wehren vor angriffen, und das ist alles was stand your ground bedeutet.

Nein

Vermögenschäden kann man ersetzen, Menschenleben nicht. Der einzige Rechtfertigungsgrund wäre eine unmittelbare und konkrete Bedrohung des eigenen Lebens.

Ich habe die Tage eine US-Filmszene gesehen. Da schießt ein Farmer in seinen Hühnerstall, weil sich darin ein Hühnereierdieb aufhält. Der ist ein Mädchen, das Hunger hat und sich 2, 3 Eier geklaut hat.

Hier in deutschland droht dem Farmer völlig zurecht eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags.

Hackebeil96  05.04.2022, 15:50

Aber auch nur weil Rspr. und ganz h. L hier eine Ausnahme vom Notwehrrecht vertreten, die so ehrlicherweise nicht in § 32 StGB angelegt ist. Ich darf selbstverständlich mein Eigentum verteidigen. Ich darf hierzu Gewalt anwenden, die den Angreifer massiv verletzen könnte. Würde es hier nicht um zwei Eier gehen, sondern um erhebliche Vermögenswerte, bin ich ganz sicher nicht verpflichtet, rechtswidrig handelnde Angreifer davon kommen zu lassen, sondern darf auch, solange erforderlich, unverhältnismäßige Gewalt anwenden.