Darf ich Notwehr ausüben wenn mir jemand zu nahe kommt?

18 Antworten

Kann man schwer sagen.

Generell ist Notwehr die handlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderen abzuwehren.

Gegenwärtig ist ein Angriff auch dann, wenn er unmittelbar bevorsteht. Ob das zu nahe kommen schon als Angriff gewertet wird ist eher zweifelhaft, von demher stellt sich also die Frage ob ein Angriff kurz bevor stand.

Gerade in einer Streitstiuation ist die Wahrscheinlichkeit das dein Erstschlag als Notwehr gewertet wird wohl eher als gering einzuschätzen.

Hallo, wenn die Person dich nur verbal attackiert, dann gibt es doch keinen Grund, ihn körperlich anzugreifen. Nein, du darfst keine Gewalt anwenden. Liebe Grüße

stinkertum  29.10.2014, 05:44

Falsch.

wendelstein1862  28.10.2014, 22:49

du hast es aber in der Frage so formuliert, dass er dich nicht körperlich angreift!

AndroSS 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 22:56
@wendelstein1862

Ja noch nicht, ich meine damit das er in diesem Szenario mir zu nahe kommt und somit meine Privatsphäre verletzt und ich mit einem körperlichen Angriff rechne.

Kaen010  28.10.2014, 22:58
@AndroSS

Aber er verletzt deine Privatspähre nicht wenn er dir zu nahe kommt. Und was heißt du rechnest mit einem Angriff? Holt er mit der faust aus oder guckt er dich böse an?

AndroSS 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 23:04
@Kaen010

Er muss doch laut Gesetz einen angemessenen Abstand zu mir halten. Vor allem wenn ich ihn darauf hinweisen würde das er mir nicht zu nahe kommen darf.

Rechnest du mit einem Angriff wenn ein sehr agressiver und gereizter Mann auf dich zukommt ? Oder denkst du da an eine Umarmung ?

Kaen010  28.10.2014, 23:28
@AndroSS

"Er muss doch laut Gesetz einen angemessenen Abstand zu mir halten." Nein muss er nicht, wie sollte man ein solches Gesetz den in Bus und Bahn durchsetzen?

Weder mit dem einen noch mit dem anderen.

AndroSS 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 22:43

Mir geht es darum, das wenn er mir zu nahe kommt und ich das als Angriff empfinde ich mich wehren möchte. Aus dem Alter wo man jemand attackiert nur weil er dich verbal angreift bin ich raus.

Kaen010  28.10.2014, 22:46
@AndroSS

Wieso willst du dich denn wehren? Geh doch einfach weg.

AndroSS 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 22:53
@Kaen010

Mir gehts da nur um die Rechtslage, klar würde jeder anständige mensch einfach weggehen und sowas vermeiden

Kaen010  28.10.2014, 23:00
@AndroSS

Die rechtslage zur Notwehr ist klar, du darfst dich nur wehren um gefahr abzuwenden (der hat unten doch auch den ganzen auszug gepostet).

Notwehr Paragraphen

Paragraph 32 StGB - Notwehr Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Die entscheidenden Worte hier sind 'gegenwärtig' und 'rechtswidrig'.

Paragraph 33 StGB - Notwehrüberschreitung Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Paragraph 35 StGB - Entschuldigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte. Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach Paragrah 49 Abs. 1 zu mildern.

Hier steht nochmal alles

AndroSS 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 22:41

Also wenn er mir zu nahe kommt ist das ein Rechtswidriger Angriff gegenüber meiner Privatsphäre ? Somit könnte ich mich wehren ?

Girlrabbit  28.10.2014, 22:50
@AndroSS

In angemessener Art und Weise ja

Kaen010  28.10.2014, 22:57
@AndroSS

Du scheinst nicht zu verstehen was Privatsphäre ist

"Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt."

Das ist kein würfel von 1x1x1 um dich herum. Sondern das Recht auf Privatsphäre hat mit Datenschutz, Briefgeheimsniss, Wohnung und soetwas zu tun.

AndroSS 
Beitragsersteller
 28.10.2014, 23:06
@Kaen010

Was ist mit Schutz der Intimsphäre ? Privatsphäre war etwas falsch ausgedrückt sorry.

Kaen010  28.10.2014, 23:30
@AndroSS

Das hat hiermit einfach garnichts zu tun. Tut mir leid dir das sagen zu müssen aber du darfst anderne Leuten nicht ungestraft auf die fr3sse haun bevor sie das nicht bei dir tun.

Sobald er die Hand zum schlag hebt, ist der Ring frei vorher nicht.

Arm ausstrecken mit offener Hand. Klassische Stop-Geste. Und klar und deutlich sagen, dass man nicht näher kommen sollte. Falls der Aggressor doch weitergeht und gegen deiner Hand z.B. mit der Brust drückt, kann man das schon als unmittelbar bevorstehen Angriff sehen. Aber ich stoße die Person erstmal 1-2 mal weg, bevor ich zupacke. Habe zwar einige Anzeigen bekommen, aber keine ist durchgekommen weil Zitat: keine Straftat vorliegt, bzw nachgewiesen werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist einen GEGENWÄRTIGEN RECHTSWIDRIGEN Angriff gegen sich oder andere abzuwehren. Gegenwärtig heißt: der Angriff steht UNMITTELBAR bevor, ist bereits BEGONNEN und ist noch nicht ZU ENDE. Ein zu nahes Herantreten ohne Drohgebärden muss nicht in einem Angriff enden, kann es aber doch. Hier ist die Grenze zwischen erlaubter Notwehr und vollendeter Körperverletzung sehr nache. Es heißt weiterhin, dass man einer Bedrohung zuerst ausweichen muss, eine schimpfliche Flucht wird nicht verlangt. In der geschilderten Situation erst mal einfach weggehen und schauen was der "Bedroher" macht.