Notfallschlüssel?
Hallo
mein VM schrieb mich heute an dass ich ihm noch mitteilen solle wo ich für den Notfall einen Wohnungsschlüssel hinterlegt habe
Meine Frage - Muss ich ich einen solchen Schlüssel irgendwo hinterlegen ?
Man beachte bei der frage, dass ich in Bayern wohnhaft bin und mein ganzer Familien und bekanntenkreis, welchen ich den Schlüssel anvertrauen würde, ca 600 km entfernt wohnhaft ist.
Für die Whg gibt es 3 Schlüssel - 1 bei mir - der andere bei meinem WG-Mitbewohner und der 3te bei meine freundin ( ca. 30 km entfernt)
Es geht den VM nur darum, im Notfall die Wohnung betreten zu können mit dem Notfallschlüssel - jedcoh auch im Notfall müssten die VM dann mind 1 Std auf einen von uns 3 warten damit die Tür geöffnet werden kann da wir alle ganztags arbeiten
8 Antworten
Der Vm hat keinen Anspruch auf einen Notfallschlüssel.
Allerdings sollte der Mieter dem VM durchaus mitteilen, wo in seiner Abwesenheit ein Schlüssel hinterlegt wurde, allerdings mit dem Hinweis, dass klare Weisung besteht, den Schlüssel nicht auszuhändigen und Besichtigungen der Wohnung grundsätzlich nicht in Abwesenheit des Mieters erlaubt werden.
Diese VM-Notfälle sind so eine Sache. Bei einem Rohrbruch wird man den Hauptwasseranschluß abdrehen, in größeren Anlagen zwischen den Etagen den Zufluss.
Aber wenn es brennt ? Na, hat schon jemals jemand erlebt, dass die Feuerwehr zuerst den Schlüssel braucht, wenn der Rauch aus dem Fenster kommt ?
Doppelter oder Zweitschlüssel des Vermieters
Wenn ein Vermieter die Mieterwohnung ohne vorherige Ankündigung und ohne sich zu vergewissern, ob jemand zu Hause ist, mit Hilfe eines eigenen bzw. eines Zweitschlüssels betritt, kann der Mieter fristlos kündigen.
Das Landgericht Berlin (64 S 305/98) entschied, dass das unbefugte Betreten der Mietwohnung eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit des Vermieters darstellt, mithin eine so erhebliche Vertragsverletzung, dass der Mieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen kann.
habe ich gerade gefunden!!!!!
Und er macht sich auch strafbar: Hausfriedensbruch. Frag den Vermieter, wo er seinen Schlüssel für Notfälle hinterlegt.
Schlüssel
Der Vermieter muss dem Mieter mit Beginn des Mietverhältnisses mindestens zwei Schlüsselsätze aushändigen, bei Bedarf auch mehr. Dieser Bedarf kann z.B. für weitere Familienangehörige oder sonstige Personen bestehen, die ständigen Zutritt zur Mietwohnung haben müssen oder dürfen. Ein Einbehalten von Schlüsseln durch den Vermieter ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Mieters statthaft.
habe ich von http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Schluessel-Mietwohnung.htm
Okay jezt weiss ich es besser
Für die Dauer seiner Abwesenheit ist der Mieter gehalten, dafür zu sorgen, dass voraussehbare Schäden in der Wohnung verhindert werden können (Obhutspflicht). Es ist ausreichend wenn der Mieter Freunden oder einem Nachbarn den Wohnungsschlüssel übergibt, damit diese in gewissen Zeitabständen die Wohnung betreuen können. Der Vermieter, Hausverwalter oder Nachbar ist darüber zu informieren, wo der Schlüssel hinterlegt ist, sonst macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig (BGH WM 72, 25; LG Düsseldorf NJW 60, 2101; AG Köln WM86, 86).
Das soll ja nicht das Problem sein - das problem meinerseits ist, dass die VM wollen, dass er hier im Ort, also im näheren Umfeld, irgendwo hinterlegt ist - nur Vertrauen ist in nahezu Fremde Personen immer so ne Sache
Ist nicht wahr!
Nein Du musst nirgends einen Notfallschlüssel hinterlegen. Es geht dem Vermieter nur darum, wenn ein Notfall sein sollte, das Du nicht die kosten für den gerufenen Schlüsseldienst zahlen musst
Der Vermieter hat kein Anspruch auf einen Notfallschlüssel und du musst ihn auch nicht sagen wo einer liegt!!!
Im Notfall muss sowieso die Polizei mitanwesenend sein. Alleine darf er nicht in die Wohnung. Kosten für Türöffnung (z.b. beim Rohrbruch) zahlt der Vermieter nicht du!!
Beim Wohnungsbrandt fragt die Feuerwehr nicht nach einem Schlüssel sondern tritt die Tür ein.
Andere Notfälle fallen mir nicht ein.
Jetzt lese den Text mal genau durch. Das unbefugte Betreten ist verboten. Nicht der Besitz eines eigenen Schlüssels. Wenn ich mich täusche, lasse mich auch gerne belehren. Interessiert mich auch selber.