festnahme am arbeitsplatz durch offenen haftbefehl?
guten abend, ich habe eine frage zu meinem offenen haftbefehl. und zwar besteht dieser seit cirka zwei wochen. ich bin gerade auf bewährung(zwei jahre ausgesetzt auf drei),davon hab ich schon eineinhalb hinter mir. bis jetzt hab ich mir nichts zu schulden kommen lassen,doch vor zwei wochen rief mich die polizei an und meinte,dass halt ein offer hb besteht. am telefon wollte mir der beamte den grund dafür nicht nennen. es können aber nur zwei gründe dafür in frage kommen,das nicht abgeben meiner dna gegen vorladung,oder das fahren ohne gültige fahrerlaubniss. jetzt wollte ich gerne wissen,wie es aussieht,wenn ich einen neuen arbeitsplatz bekomme. denn ich bin zwar gemeldet,lebe aber 80 km davon entfernt. das mich die polizei dort schon gesucht hat,wurde mir mitgeteilt. wenn ich jetzt allerdings hier die arbeitsstelle antrete und auch angemeldet werde(nur am arbeitsplatz,nicht wohnhaft),könnte da die möglichkeit bestehen,dass die polizei dies mitbekommt und deswegen auch eine festnahme überraschend an diesem arbeitsplatz möglich ist? vielen dank im voraus für eine antwort. mfg
7 Antworten
Naja, wenn Du Dir außer eines Verfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis keiner Schuld bewußt bist, solltest Du die Sache so schnell wie möglich klären, da man Dich aller Voraussicht nach nicht dabehalten wird. Der Haftbefehl dient nur dazu, Deiner habhaft zu werden.
Wenn es denn wegen dem neuen Verfahren zu einem Widerruf der Bewährung gekommen wäre, hättest Du das mitbekommen. Dann hättest Du mehrere gelbe Briefe erhalten müssen. Bleiben also als Möglichkeiten nur noch die DNA-Probe (gegen die Du Dich eh nicht wehren kannst), die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wegen Schulden oder eine nicht bezahlte Geldstrafe übrig.
Und ja, selbstverständlich kann die Polizei zu der Zeit und an dem Ort festnehmen, an dem sie Dich zuerst antrifft. Da gibts keine Beschränkungen.
lieben dank,das ist wirklich hilfreich!
Die Polizei ist doch heutzutage mit allen anderen Behörden vernetzt. z.B. Finanzamt. Dein evt. zukünftiger AG muß dich ja bei Krankenkasse usw. anmelden,muß also auch Steuern zahlen (Lohnsteuer ...) Jetzt kannst du dir deine Frage schon selbst beantworten,oder? Es ist eine Frage der Zeit,bis die Beamten das mitkriegen. Wann das ist,kann keiner wissen. Wenn sie dich also mehrmals unter deiner gemeldeten Adresse (wohnahft) nicht antreffen,ist es wirklich nur eine Frage der Zeit,bis du auf der Arbeit "Besuch" bekommst ...
lieben dank für deine antwort!
Die Festnahme ist überall und jederzeit möglich. Guten Willen würdest Du zeigen, wenn Du Dich stellst. Allerdings ists eher unwahrscheinlich, dass Dich die Polizei anruft um Dir mitzuteilen, dass ein Haftbefehl gegen Dich besteht.
häh? na logo. wenn die Dich nicht zu haus antreffen, und das mehr als ein Mal, dann werden die Deinen Arbeitsplatz in Erfahrung bringen um Dich dort zu suchen. wenn die nen HB haben, dann ist es denen doch scheißegal wo die Dich aufgreifen, Hauptsache die haben Dich. also die Frage versteh ich nicht ganz. wenn die Dich suchen, dann finden die Dich. schon allein aus dem Grund, weil Du offensichtlich auf der Flucht bist. denn wenn Du denen Deinen aktuellen Wohnort oder Arbeitsplatz nicht mitteilst, hast Du offensichtlich etwas zu verbergen... ich weiß jetzt nicht, wem von euch ich mehr Glück wünschen soll - Dir oder den Bullen...
was hast Du denn angestellt, dass die ne DNA-Probe brauchen ???
danke..hab nix schlimmes angestellt,leider unbewusst mit falschgeld bezahlt,aber egal was ich mir sonst zu schulden hab kommen lassen,sehe ich das mit dem falschgeld und der dna halt nicht ein. ich bin doch keine schwerstkriminelle!
Ich fürchte Du bist am *rsch. Sorry, aber Du kannst Glück haben. Je nachdem überraschen sie dich lieber am Arbeitsplatz - oder aber zu Hause. Kommt auf die Delikte an. Am Arbeitsplatz wohl nur bei extremer Fluchtgefahr. Die scheint aber nicht zu bestehen.
danke auch an dich!