Notebook von privat gekauft, beim Kleingewerbe absetzbar?
Hallo,
ich habe vor mir einen neues Notebook zu kaufen. Ich bin ich kein Freund des extremen Wertverlust auf Neugeräte und kaufe daher fast alles im guten Zustand gebraucht. Seit ca. 1 Jahr führe ich ein Kleingewerbe, das Notebook wäre zudem die erste große Investition.
Kann ich das Notebook bei der Steuer über 3 Jahre lang abschreiben auch wenn ich nur die Rechnung des vorherigen Käufers habe? Akzeptiert das Finanzamt so etwas?
3 Antworten
Du hast doch nicht nur die Rechnung des vorherigen Käufers. Wenn du das Notebook auf eBay kaufst, dann kannst du dir die Mails ausdrucken, aus denen hervorgeht, dass du der Höchstbieter bist und wie viel du bezahlt hast.
Wenn du das Notebook im Bekanntenkreis kaufst, dann macht einfach einen Vertrag. Solche Verträge kann man kostenlos im Internet herunterladen. Du solltest nur reinschreiben, dass dein Bekannter keine Garantie auf das Notebook gibt, damit er beruhigt ist und dir das auch unterschreibt.
Also ich habe 2016 zwei Notebooks ersteigert und werde die beide von der Steuer absetzen.
Ah okay, dachte das Finanzamt ist bei so etwas strenger. Gut, dann werde ich deinen Tipp so befolgen! Danke!
Kleingewerbe gibt es nicht. Du führst ein Gewerbe.
Kann ich das Notebook bei der Steuer über 3 Jahre lang abschreiben auch wenn ich nur die Rechnung des vorherigen Käufers habe?
Erm, du erhälst eine Rechnung (Quittung) von demjenigen, von dem du das Teil abkaufst.
Wie viel willst du denn dafür bezahlen?
Ggf. wäre es ein GWG und damit sofort absetzbar.
Da Du die MWST sowieso nicht ausweisen kannst beim Kleinunternehmen nach § 19,1 USTG, kann man das auch entweder als GWG geringfügiges Wirtschaftsgut aktivieren oder als PC & abschreiben.
Kommt auf den Anschaffungswert an. GWG oder eben AfA Abschreibung
was hat der Mehrwertsteuerausweis mit dem Absetzen als Ausgabe zu tun?
Der Laptop hat einen Anschaffungspreis von 1100€ Also würde er knapp über den GWG durchfallen. Grenze ist ja 1000€ oder?