Notbremse in Straßenbahn gezogen - strafbar?
Hallo,
Ich war in einer Straßenbahn. Da ist jemand ohne Maske eingestiegen.
Ich habe die Fahrerin abgesprochen, sie hat ihm einfach eine Maske gegeben.
Dann sind wir weitergefahren. Der Herr hat mich wieder angesprochen und hat mich beleidigt. Dann ist er einfach ausgestiegen und hat mich wieder beleidigt. Ich wollte mit ihm aussteigen, aber die Tür war schon zu. Ich habe die Notbremse gezogen, weil ich mich bedroht fühle und alles war zu schnell.
Die Bahn ist angehalten aber der Herr war schon weg.
Nach 30 Sekunden wurde die Fahrt fortgesetzt. Nach drei Stationen ist die Polizei eingestiegen und hat meine Personalien aufgenommen.
Meine Frage ist: droht mir eine Geldstrafe? Es gab keine Schäden und Fahrplanabweichungen.
Ich habe die Notbremse nicht aus Spaß gezogen, sondern weil alles so schnell war.
Danke!
21 Antworten
Glaube da greift das gleiche Gesetz wie bei Missbrauch von Notrufen - also Straftat.
Ob es eine Geldstrafe gibt, entscheidet Richter und Staatsanwalt.
Ich fürchte ja, denn es war ja eigentlich keine Gefahr da, also die Betätigung der Notbremse unverhältnismäßig.
Zumindest Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung an die Staatskasse wirds wohl werden.
Das Problem wird sein, dass der Herr schon weg war, als Du die Notbremse gezogen hast. Hab ich das richtig verstanden? Notbremse darf man nur ziehen, wenn eine akute Gefahr nur durch den sofortigen Stop der Bahn abgewendet werden kann. Ich sehe das nicht gegeben. Vielleicht sieht der Bahnbetreiber von einer Anzeige ab, weil nichts weiter passiert ist dadurch
Ja, das ist strafbar. Welche Gefahr hat Dir denn gedroht?
Kommt drauf an. Eine Owi nach § 59 BOStrab ist es auf jeden Fall, u.U. gibt es auch Strafermittlungen wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB).
Der 315 StGB ist dabei einschlägig. Dessen Strafandrohung ist auch höher als die des § 145 StGB.
Dann ist er einfach ausgestiegen und hat mich wieder beleidigt.
Ich habe die Notbremse gezogen, weil ich mich bedroht fühle und alles war zu schnell.
Es bestand gar keine Bedrohung. Der Mann war schon ausgestiegen! Außerdem sind Beleidigungen kein Grund für eine Notbremsung!
Warum wolltest du aussteigen? Was hätte es gebracht? Wolltest du dich prügeln und die Situation zum Eskalieren bringen? Solchen Situationen geht man aus dem Weg!
Die Situation war entspannt! Der Mann war draußen, du im Bus, die Tür war geschlossen. Du hast die Notbremse völlig grundlos gezogen.
Prollhaftes Benehmen trifft es.
Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr eher weniger, hauptsächlich wäre das wohl Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln