Wann darf man in einem Zug die Notbremse ziehen?

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Man darf (und soll!) die Notbremse bei Gefahr ziehen.

Das kann z.B. ein Feuer im Zug sein, eine in einer Tür eingeklemmte Person, eine Entgleisung (hätte 1999 in Eschede jemand rechtzeitig die Notbremse gezogen, wäre eine Katastrophe verhindert worden) oder jede beliebige andere Situation, in der eine Gefahr für den Zug oder seine Fahrgäste besteht, die durch Anhalten verringert oder beseitigt werden kann.

Ein medizinischer Notfall ist dagegen kein Grund (einen Notarzt kann man leichter zum nächsten Bahnhof kommen lassen), ein Diebstahl im Zug ebenso wenig.

Sobald eine Gefahrensituation für einen Teil der Fahrgäste besteht, darf die Notbremse gezogen werden. Das führt aber nicht dazu, dass der Zug sofort eine Vollbremsung macht.

So wäre es möglich, wenn z.B. im Restaurant ein Patient einen Herzinfarkt erlitten hat, ist das ein möglicher Grund. Wenn er sich aber nur übergibt, weil er das Essen nicht vertragen hat, ist das KEIN Grund. Das würde dann aber durch das Restaurant-Personal ausgelöst.

Die Grenzen sind aber fließend.

Es ist z:B: nicht gestattet, wenn man einen Koffer auf dem Bahnsteig vergessen hat, aber auch nicht beim vergessenen Kinderwagen. Das wären keine Notsituationen für den Zug selbst.

Die Notbremse gibt dem Zugführer nur eine Meldung, dass eine Notsituation eingetreten ist, der informiert sich dann wieder und hält den Zug so schnell wie möglich an, wenn das für alle im Zug auch sicher möglich ist. I.d.R. ist das der nächste Bahnsteig an der Strecke oder außerhalb von Tunnelanlagen...

Rolf42  29.07.2012, 21:07

Sorry, aber das stimmt so nicht ganz.

Im Regelfall wirkt der Notbremsgriff direkt auf die Hauptluftleitung des Zuges, löst also eine sofortige Schnellbremsung aus. Auf bestimmten Strecken (vor allem in Tunnels und auf langen Brücken) ist aber mittlerweile eine Notbremsüberbrückung vorgeschrieben, um einen Halt an für Rettungs- und Löscharbeiten schwer zugänglichen Stellen zu vermeiden.

Dass statt einer Bremsung nur eine Meldung im Führerraum angezeigt wird, ist nur bei S-Bahn-Fahrzeugen zulässig.

jasonhl  30.07.2012, 04:36
@Rolf42

Das wiederum stimmt auch nicht so ganz ;).

Sobal in einem Zug der Hebel mit der Aufschrift 'Notbremse' bzw 'Emergency-Brake' gezogen wird, werden 1000 Hz Magneten bis zu 7 mm über die Schiene fallen gelassen. Der Zug bremst sofort. Der Triebfahrzeugführer(Lokführer) wird mit einer Sprachausgabe: "Zugbeeinflussung - Zwangsbremsung" und einer roten in der Amatur leuchtenden Lampe darüber in Kenntnis gesetzt. Leider sind nich alle Wagen, vorallem die älteren mit diesem 1000 Hz Magneten ausgestattet. Bei denen werden nur die normalen Bremsen ausgelöst.

Anders ist es bei Fahrzeugen welche im S bzw U-Bahn Betrieb eingesetzt werden. Da darf die Notbremse den Zug nur im Bahnhofsbereich anhalten. Sobald aber der letzte Wagen den Bhf verlassen hast, bekommt der Tf lediglich eine Meldung. Dieser reagiert denn eigenständig. Gleichzeitig wird Sprechkontakt zu dem Wagen aufgebaut.

Noch Fragen?

Rolf42  30.07.2012, 07:29
@jasonhl

Ja.

Kann es sein, dass du die 1000-Hz-Magnete der Zugbeeinflussung und die Magnetschienenbremse bzw. Wirbelstrombremse durcheinanderbringst?

Die 1000-Hz-Magnete dienen der Signalübertragung, nicht zum Bremsen. Und die Ansage "Zugbeeinflussung - Zwangsbremsung" im Führerstand hat auch nichts mit der Betätigung der Notbremse zu tun.

crazyrat  30.07.2012, 22:02
@Rolf42

So habe ich es von einem Typen gehört, der selbst Zugführer im Fernverkehr war und jetzt in der LEitstelle Duisburg arbeitet.

wenn etwas schlimmes passiert und du es merkst

Miniquietsch 
Beitragsersteller
 29.07.2012, 20:26

Ja, schon klar. Aber wie schlimm muss es sein? Wie sieht es z.B. bei einem Diebstahl aus (also wenn ich bestohlen werde)?

jasonhl  30.07.2012, 04:41
@Miniquietsch

Diebstähle etc sind kein Grund die Notbremse zu ziehen. Da der jenige den Zug ja nicht verlassen kann, ist sich in diesem Fall an das Begleitpersonal zu wenden.

Du darfst die Notbremse NUR ziehen, wenn wirklich eine lebensbedrohliche Sitiuation verliegt, wie z.B. wenn die Tür abfliegt. Durch den Sog können Personen aus dem Zug geschleudert werden. (Ist schon passiert. Zum Glück ohne Personenschaden).

Miniquietsch 
Beitragsersteller
 30.07.2012, 10:00
@jasonhl

Aja, verstehe.. Dankeschön "jasonhl" :)

Ich habe die Notbremse in 36 Ienstkahren einmal von einem Fahrgast ziehen lassen da dieser schneller drann war als ich. Der Grund dafür? Unfassbar. Gepäck war im Zug , PROGNOSE der Abfahrt des Zuges ca. 10 Minuten verspätung. Die Dame war der Meinung sich noch einen Kaffee holen zu müssen. Als es zur Abfahrt kam sprang sie in den anfahrenden Zug und landete glücklicher Weise auf dem Bahnsteig und nicht zwischen Zug und Bahnsteigkannte.Die Folge waren 40 Minuten Verspätung, 2 Rettungswagen da 2 Verletzte im Zug und Polizeieinsatz wegen Anzeige gegen die Dame.Wie sich dann noch rausstellte war sie halb blind. Das wurde ein sehr teurer Spaß für sie. Ergo immer nur in wirklichen Notfällen. Feuer im Zug oder medizienischer Notfall sind ein Grund auch Diebstahl nicht.Es gibt Notfallsprechstellen das sind die Dinger wo man sich gern gegenleht .es gibt in jedem Wagen mindestens 2 damit wird der Lokführer erreicht und kann entsprechende Maßnahmen einleiten.Im Wald bzw.zwischen 2 Bahnhöfen ne Notbremse zu ziehen macht wenig Sinn da das Rettungspersonal (RTW oder Feuerwehr ) keinen Zugang haben. Wird die Notbremse im Tunnel gezogen fährt der Zug auch weiter.

in der regel ist es zu raten im fernverkehr das bahnpersonal zu informieren. im nahverkehr fehlt dies aber. Dann nutzt man die wenn es brennt oder ähnlichem. bei verklemmen in der tür gibt es einen schalter an der tür da steht: "freigabe der TB0" oder sowas. Das zieht man dann wird die tür freigegeben und der zug kann nicht anfahren. Das der zug nicht sofort bremst ist nur teilweise richtig: es gibt generell 2 arten dies zu verzögern: - Einmal wie angesprochen dass der Tf (Lokführer) einen himweis siehtbund die bremsung selber einleitet -Und dass der sofort bremst aber überbrückt werden kann um z.B. aus einen tunnel noch zu fahren.

Wenn einer gusundheitliche probleme hat ist das aber kein grund. dann zum zugpersonal damit.