Ist das Rechtlich erlaubt leute unzensiert zu filmen?
Hallo vor ein paar tagen hatte Rainer winkler ein Video hochgeladen. In diesem Video zeigt er Filmaufnahmen von Personen die Rainer winkler besuchen. Natürlich unzensiert man kann das Gesicht sehen.Meine frage ist das rechtlich erlaut? oder ist es erlaubt Rainer winkler zu filmen da er ja irgendwie eine Person des Öffentlichen lebens ist?
https://www.youtube.com/watch?v=DaijzI_5LyM
https://www.youtube.com/watch?v=pB8VeGX7bKA
Hier liest er auch eine E-mail vor 3:41-5:40
4 Antworten
Wenn er die Leute gefragt hat und sie keine berühmten Personen sind, darf er sie unzensiert filmen. Ihn darf man auch ohne zu fragen unzensiert filmen, da er eine, sage ich es mal so, Berühmtheit ist. Wenn Personen unzensiert im Hintergrund auftauchen, also im Hintergrund zum Beispiel vorbeilaufen, darf er das auch ohne Probleme ins Internet stellen.
Sind die Personen nur im Hintergrund oder werden die als "Hauptdarsteller", also im Mittelpunkt gefilmt?
Ich glaube nicht das er die gefragt hat.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Bei Fragen schreib' mich einfach an!
Wie filmst Du "zensiert"? Hälst Du dann überall schwarze Balken vor die Kamera-Linse? Oder setzt ein Objektiv auf die Kamera, die alles verpixelt?
Auch sind die Persönlichkeitsrechte (bzw. Recht am eigenen Bild) klar geregelt, speziell wenn es um die Veröffentlichung geht. Daran gibt es nichts zu rütteln.
wieso löscht GF diese Beleidigung vom User klaus nicht?
Filmen ja, veröffentlichen Nein.
Bei solchen versteckte Kamera Aktionen müssen die Beteiligten anschliessend ihr Einverständnis erklären, sond darf es nicht gesendet oder verbreitet werden
Anders bei der öffentlichen Person .. der darf man auch nicht nachstellen, oder in die Privaträume eindringen. Aber bei öffentlichen Auftritten, öffentlichen Veranstaltungen darf man Bilder machen und auch verbreiten.
Ein Konzert in einem Saal, Stadion, einer Halle ist aber nicht öffentlich, da kann der Veranstalter (Hausherr) von seinem Hausrecht Gebrauch machen und es verbieten.
Sehr richtige Antwort und gut erklärt, gute Beispiele.
Bitte noch mal als Hauptantwort geben! 😊
WEnn der die Leute filmt, hat er, möglicherweise, diese auch gefragt, ober das veröffentlichen darf. Hat er das, musser natürlich nicht verpixeln.
Obwohl man beim dem Irren Rainer ja nie weiß...
Ist aber Angelegenheit der LEUTZ, nicht DEINE
Der erste Satz ist nicht korrekt. Ohne Einverständnis darfst Du keine Bild- und Filmaufnahmen von einer Person machen, auch nicht für eigene private Zwecke. Ein Spanner im Freibad darf also keine Fotos oder Videos von anderen Badegästen machen.
Du filmst den Kölner Dom und davor tummeln sich Touris = OK. Du filmst Partygänger, die sich vor dem Kölner Dom übergeben = nicht erlaubt.
Du überwachst Dein Privatgelände = OK sofern darauf hingewiesen wird. Du filmst den öffentlichen Raum vor Deiner Haustür = nicht OK