Ist es normal, dass ein Versicherungsmakler zum Checken eine Vollmacht haben will?

13 Antworten

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Dass ein Versicherungsmakler (ich habe selber als solcher gearbeitet) eine Vollmacht haben will, bzw. sogar braucht, ist normal. Das ist dasselbe wie bei einem Rechtsanwalt, der ohne Handlungsvollmacht nicht sinnvoll arbeiten kann.

Wichtig ist jedoch, dass die Vollmacht so formuliert ist, dass der Makler etwaige Vertragsänderungen (Neuabschlüsse, Kündigungen oder auch nur Tarifänderungen) ausschließlich mit deinem ausdrücklichen Einverständnis vornehmen  kann und darf. Sonst wäre Betrug, Übervorteilung usw. Tür und Tor geöffnet. Es gibt auch Vollmachten die ihn vorab lediglich ermächtigen, zur Beurteilung von bestehenden Verträgen bei den jeweiligen Versicherern die Vertragsunterlagen anzufordern. Jede darüber hinausgehende Vollmacht ist in meinen Augen unseriös und mit Argwohn und großer Vorsicht zu betrachten. Ich habe bei meinen Beratungsgesprächen immer eindringlich darauf hingewiesen.

Wenn der Makler sagt, dass die Provisionen bei den einzelnen Versicherern gleich wären, dann ist das gelogen. Freilich, die Unterschiede sind nicht sehr groß, aber es gibt sie.

Dass z.B. eine RLV für einen Makler nicht interessant ist, ist ein Ammenmärchen. Es kommt wie immer auf den Vertragsinhalt an, auch bei RLV's gibt es signifikante Tarifunterschiede. Die uninteressanteste Versicherung die ich kenne, ist die priv. Haftpflicht und so manche Kfz-Haftpflicht. Aber auch diese gehören zu einem schlüssigen Konzept. Anders verhält es sich mit so unnötigen Versicherungen wie beim Kfz die Insassenunfallversicherung oder die Reisegepäckversicherung. Die kann man sich wirklich schenken - sowohl der Makler wie auch der Kunde, denn sie nützen nur den Versicherern.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

harobo  14.08.2017, 20:58

Du wirst Deine Gründe haben, dass Du kein Versicherungsmakler mehr bist (sie können von Unfähigkeit bis Alter reichen), ich denke aber, dass mit Dir kein Stern am Vermittlerhimmel verloren ging.

Zu meiner aktiven Zeit, hatte ich einen Maklervertrag, der alles umfasste, was in das Betätigungsfeld eines Versicherungsmaklers fällt. So leid es mir tut aber unter Berücksichtigung der Kosten, ist es leider nicht möglich, Verträge zu beurteilen ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Wenn der Auftraggeber nicht bereit ist, seine Verträge auch von mir betreuen zu lassen, soll er sie dort beurteilen lassen, wo auch das Geld hinfliesst.

Zum Makler gehen, beraten lassen und dann woanders abschliessen (unterstelle ich nicht) ist in meinen Augen genau dasselbe. Auf die Idee, dass Arbeit Geld kostet, kommt im Bereich Versicherungen und speziell bei Versicherungsmaklern offensichtlich keiner.

Die Geschichte mit den gleichen Provisionen deuten nicht auf einen Makler mit einem IQ oberhalb der Zimmertemperatur hin aber auch der hat Kosten.

harobo

der Versicherungsmakler kann eine unverbindliche Prüfung der bestehenden Verträge sicher auch ohne Maklervollmacht durchführen. So macht es ja z.B. auch jeder Ausschließlichkeitsvertreter. Auch dei Vorschriften zum Datenschutz etc. kann man ohne Maklervollmacht erfüllen. (macht ja auch z.B. jeder Schließlichkeitsvermittler) Die Maklervollmacht macht eigentlich nur Sinn, wenn die Entscheidung, dass Sie ganzheitlich von diesem Makler betreut werden möchten, schon gefallen ist. Für den Makler macht es natürlich schon deshalb Sinn, weil er sich vermutlich die Verträge in den eigenen Bestand schlüsseln läßt, um vom Versicherer eine Maklercourtage zu erhalten. Anders ausgedrückt: der Ausschließlichkeitsvermittler von der HUK, Allianz, etc. muß den Kunden erstmal von einer Versicherungslösung überzeugt haben, um Geld einzunehmen. Der Versicherungsmakler kann dem Kunden (wie oben beschrieben) lediglich eine unverbindliche Prüfung seiner bestehenden Verträge anbieten, investiert möglicherweise keinerlei eigenes KnowHow, macht keine sinnvollen Vorschläge und verdient trotzdem Geld, weil er sich einfach nur die Maklervollmacht unterschreiben läßt. Die Schlußfolgerung Makler=Gutmensch stimmt nicht immer.

neuss2010 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 12:47

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Ich hatte dem Makler alle Vertragsnummern bei meinen Jeweiligen Versicherungen schon genannt, aber er schrieb mir zurück, dass alleine würde ihm nicht ausreichen, ohne diese Vollmacht wäre es ihm nicht möglich, alle Vertragsdetails bei den jeweiligen Versicherungen anzufordern.

nun kann und weiss ich natürlich nicht, ob die Behauptung wahr ist, da ich nur gedacht hatte, anhand der Vertragsnummern kann man schon die AGBs bei den jeweiligen Versicherungen anfragen.

und der Makler hatte mir 3 Vorlagen mitgeschickt

1) die allgemeine Vollmacht, inkl der Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Willenserklärungen zum Zweck von Abschlüssen, Änderungen udn Beendigungen von Versicherungsverträgen

2) Einwilligungserklärung Datenschutz

3) Versicherungsmaklervertrag

und nein, die Entscheidung, dass er mein Makler sein soll, ist absolut nicht gefallen, wie denn auch, ich hab ihn bisher erst 1x getroffen, und ich wollte mir erst ein Urteil bilden, nachdem ich das Ergebnis seines Versicherungscheck gehört hatte, und wir uns nochmal treffen.

zumal ich ihm auch gesagt habe, ich habe vor, noch andere Makler zu treffen.

und nein, ich hab nie geschlussfolgert, Makler gleich Gutmensch (ich hab aber auch nicht gedacht, dass das die allg. Denke ist)

ich gehe davon, dass beide Seiten von einer solchen geschäftlichen Verbindung etwas haben. Beidseitiger Nutzen.

In der Regel hat ein Makler nur eine einzige Vorlage für die maklervollmacht, mit der er arbeitet! Und das ist eben die umfassende! Alternativ kannst du ja auch die erforderlichen Unterlagen selbst beschaffen und dem Makler zur Verfügung stellen

neuss2010 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 13:42

Danke. er hat mir 3 Vorlagen gegeben:

1) Vollmacht

2) Versicherungsmaklervertrag

3) Einwilligungserklärung Datenschutz. 

und ja, ich glaube, ich werde alle meine AGB, und Verträge scannen, und ihm so zu Verfügung stellen.

Reinhards  16.03.2015, 08:02

Antwort ist vollkommen sinnlos!!!!

neuss2010 
Beitragsersteller
 16.03.2015, 11:02
@Reinhards

Könnten Sie bitte näher erläutern, was Sie mit vollkommen sinnlos meinen, oder auf welchen Teil des anderen es sich bezieht?

also dass es nicht stimmt, dass es nur eine einzige Vorlage gibt?

danke.

Reinhards  17.03.2015, 12:23
@neuss2010

Jeder Maklervertrag kann zwischen Auftraggeber (Mandant) und Auftragnehmer (Makler) individuell vereinbart werden

So wie er das haben möchte, bloß nicht!

Dann eher so, wie du es vorschlägst.

Alternativ, wenn er alle Unterlagen und Anschriften hat, kann er ja auch die Anschreiben in Deinem Namen vorbereiten und Du unterschreibst!

Sollte er auf keine Deiner Vorschläge/Ideen eingehen wollen, Finger weg!!!!

Die Tatsache ist ganz simpel: Bedingt durch Gesetze wie Datenschutz etc. die deutlich verschärft wurden bleibt dem Makler nur eine solche universelle Vollmacht. Ohne diese kann er Dir nicht helfen um mit dem bisherigen / den bisherigen Anbietern in Kontakt zu treten und Auskunft zu den bestehenden Verträgen und Schadenständen/-verläufen zu erhalten. Hinzu kommt das viele - insbesondere kleine Makler nicht direkt mit der Gesellschaft arbeiten sondern via "Pool"/Großmakler an den Versicherer vermitteln/herantreten. Letzteres bedingt das diese dann in der Vollmacht namentlich genannt werden müsssen.

Weiterhin dürfte die Vollmacht so formuliert sein das er jedwede Handlung nur mit deinem Einvernehmen ausüben kann. Also das, wenn Du eine Änderung nicht ausdrücklich wünscht (und dies im gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokoll vermerkt ist) , er das nicht tun darf. tut er es dennoch macht er sich Regresspflichtig und haftet, neben der bestehenden Vermögensschadenhaftpflicht, notfalls mit dem Privatvermögen für jeden Schaden der Dir entsteht.

Also: Hab ein wenig Vertrauen und lass Ihn seine Arbeit machen. Zu deiner Sicherheit wäre es sinnvoll schriftlich zu äussern was er tun soll und was nicht. Ob das im Detail dann umsetzbar ist wird er Dir dann sagen/chreiben.

In jedem Fall war der Schritt richtig!

neuss2010 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 14:00

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

und leider nein, die Vollmacht ist nicht so formuliert, wie Sie es geschrieben haben "Weiterhin dürfte die Vollmacht so formuliert sein das er jedwede Handlung nur mit deinem Einvernehmen ausüben kann".

sondern darin steht als 1. Passus: inkl der Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Willenserklärungen zum Zweck von Abschlüssen, Änderungen und Beendigungen von Versicherungsverträgen.

es steht nichts davon, dass diese Sachen mit meinem Einvernehmen geschehen sollen.

" Zu deiner Sicherheit wäre es sinnvoll schriftlich zu äussern was er tun soll und was nicht. Ob das im Detail dann umsetzbar ist wird er Dir dann sagen/chreiben."

also entweder gebe ich ihm nur eine eingeschränkte Vollmacht, oder aber die ganze Vollmacht, dann hilft aber auch ein hintergeschobener Brief bzw Einschränkung nicht.