Notarkosten Genehmigungserklärung, Unterschrift im Ausland beglaubigt?
Es geht um Notargebühr eines Imobilienverkaufs einer Erbgemeinschaft. Das Haus wird verkauft für 495000 Euro und wir 3 Geschwister teilen diesen Betrag zu jeweils einem drittel. Da ich in Norwegen wohne konnte ich meine Zustimmung nur durch meine beglaubigte Unterschrift bestätigen. Dazu hat unser Notar mir einen Entwurf einer Gläubigungserklärung per email zugeschickt inkl. dem unterschriebenen Kaufvertrag mit allen anderen Beteiligten. Die Gläubigungserklärung habe ich dann hier von einem Notar mit meiner Unterschrift begläubigen lassen, inkl. Apostillestempel und dafür hier Gebühren bezahlt.
Dieses Dokument wurde dann inkl. meines bescheinigten Wohnsitzes an unseren Notar in Deutschland zurückgeschickt. Der Notar hat dann beide von mir übersendte Kopien dem Kaufvertrag beigeführt und somit den Kaufvertrag gültig gemacht. Alle Notarkosten werden vom Käufer getragen mit Ausnahme der Kosten meines Nichterscheines. Was stehen dem deutschen Notar für Gebühren von mir zu? Meine Geschwister brauchen keine Gebühr bezahlen.
1 Antwort
Damit vermute ich, dass du deine Gebühren in Norwegen bezahlt hast.
Wenn im KV vereinbart ist, dass du die Gebühr für die Nachgenehmigung trägst, wird der deutsche Notar dir auch eine Rechnung übersenden.
Der sicherste Weg wäre also einfach den deutschen Notar anrufen.
Unter absolutem Vorbehalt, schätze ich den Betrag kleiner 100€.
eine Notarrechnung zu prüfen, ohne den kompletten Vertrag zu kennen: unmöglich
Die reine Gebühr 22110 bei dem Wert beträgt (935/2) = 467,50 €
Aber selbst wenn dir noch ein Notar antwortet, such das Gespräch mit dem Notar, vielleicht hat er geirrt.
( oder ruf vielleicht bei einem anderen Notar an, ihr wollt evtl beurkunden, du überlegst was günstiger ist Nachgenehmigung oder Flug, welche Gebühren für dich in D anfallen, wenn du in Norwegen nach genehmigst, gleicher Kaufpreis, ob es klappt? Zur GNotKG kann nicht jeder Notarangestellte Auskunft erteilen)
Evtl liegt auch hier die Erklärung:
2. eine Vollzugstätigkeit unter Beteiligung eines ausländischen Gerichts oder einer ausländischen Behörde vornimmt.
22120
Der deutsche Notar verlangt eine Vollzugsgebühr vom gesamten Geschäftswert 495000 Euro, KV 22110 Vollzugsgebühr Paragraf 112. Das ergibt 556 Euro inkl. Mwst. Ich bin der Auffassung das das nicht richtig sein kann, da die Leistung ja auch von mir zum grössten Teil durchgeführt wurde. Hätte gerne von einem anderen Notar die Meinung dazu gehört. Schliesslich handelt es sich ja um Gleichberechtigung dem Gesetz gegenüber.