Notarkosten bei sehr niedrigem Kaufpreis, gibt es Mindestpreise beim Notar?
Ich hab über ne online auktion ein wochenendgrundstück mit kleinem häuschen ersteigert. In der auktion schrieb die Eigentümerin "Wenn Sie dieses Objekt hier ersteigern, müssen Sie ungefähr 10 % des Kaufpreises an Notarkosten, Grundbucheintrag und Steuern bezahlen." Nun hab ich das ganze allerdings für einen preis von nur 22,50 euro ersteigert und die Eigentümerin redet nun nur noch von sämtlichen mindestpreisen statt den angegebenen 10% vom Kaufpreis. Des weiteren, was kommt da noch an kosten auf mich zu? z.B. Grunderwerbssteuer? In welcher Höhe? Kann ich verlangen nur 10% zu zahlen und den rest die Eigentümerin es so in der auktion stand? Und letzte frage, die Eigentümerin hat nach dem kauf erst bekannt gegeben dass sie über 400 km von uns entfernt wohnt. In der auktion war ein ort direkt in Grundstücksnähe angegeben und kein sonstiger Hinweis auf die entfernung. Ich sagte der Eigentümerin dass ich keine 800 km (hin und zurück) in kauf nehmen werde, sie zu uns zum notar kommen soll. Nun verlangt sie die erstattung der benzinkosten zu 100% von mir. Da sie nun am haus schon nix verdient hat bot ich an 50% zu erstatten, sie will aber 100% von mir. Kann sie das verlangen? Soll ich meinen anwalt zu rate ziehen? Ich möchte für das haus im vorfeld keine Unsummen bezahlen, denn es wurde ein und wasserschaden in der auktion erwähnt. Ich weiß noch garnicht was mich in dem haus erwartet. Dachte nur für den mini preis und nie mini erwebsnebenkosten mache ich da ja nix falsch...
2 Antworten
Ich will ihr ja garnicht alle weiteren kosten auflasten, ich möchte die ausgaben für mich nur im rahmen halten. Immerhin kaufe ich nun wie es aussieht ein "überraschungsei" zum höheren preis als ich vermutet hatte. Sie möchte ja auch die benzinkosten in voller Höhe erstattet bekommen, mit 50% war ich durchaus einverstanden. Bei rücktritt verlangt sie sogar 250 euro von mir. Also ich möchte es ja auch nicht wieder abtreten, ich wollte einfach nur mal wissen was so in etwa die Mindestpreise der notare und bearbeitungsgebühren der sonstigen ämter sind. Geschenkt haben möchte ich ebenfalls nix, aber nun auch keine paar hundert euro zusätzlich ausgeben.
Wieso da kein mindestpreis verlangt und sowas überhaupt ab 1 Euro versteigert wurde weiß ich auch nicht. Es sind auch einige bieter plötzlich wieder abgesprungen und haben ihre gebote zurück genommen. Außer mir waren dann nur noch 3 andere bieter dran und da ich mit 22,50 euro höchtbietend war zeigt ja dass wir bieter uns alle sehr, sehr bedeckt hielten.
Naja, morgen werde ich genauer wissen mit welchen kosten ich letztendlich zu rechnen habe. Ich vermute er wird sich evtl am vorhandenen wertgutachten etwas orientieren was ich dann auch noch absolut in ordung fände. Auch wenn zwischen kaufpreis und wert eine spanne von 12.000 euro liegt. :P
Nimm es mir nicht übel, aber du hast nicht eine Packung Kaugummi gekauft, sondern ein Grundstück und mit diesem Kauf gehen bestimmte Pflichten einher.
Deine Verkäuferin hat mit der Angabe der 10% bestimmt nicht vermutet, dass das Grundstück für einen solch niedrigen Preis verkauft wird. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5%. Ob das Finanzamt dann so einen Minibetrag einfordert, weiß ich nicht. Die Notargebühren richten sich nach dem Gegenstandswert, also dem Kaufpreis. Es gibt aber mit Sicherheit einen Mindestgegenstandswert. Das Grundbuchamt arbeitet auch nicht kostenlos.
Da wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen oder vom Kauf zurücktreten.
Ich verstehe zwar die Verkäuferin überhaupt nicht, dass sie keinen Mindestpreis angab, aber jetzt alle weiteren Kosten ihr aufzuladen, finde ich auch nicht in Ordnung.