Welchen Güterstand als Witwe?

4 Antworten

Verwitwet ist der Familienstand - nicht der Güterstand

Als Güterstand werden die Vermögensverhältnisse von Ehegatten untereinander bezeichnet. Er regelt, wem das Vermögen gehört, welches in die Ehe eingebracht worden ist, welcher Ehegatte dieses verwaltet und wer für eventuelle Schulden haftet.

Durch Heirat entsteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Güterrecht), allerdings besteht die Möglichkeit, per Ehevertrag eine davon abweichende Regelung zu vereinbaren:, nämlich die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.

Lini120406 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 11:35

Das hilft mir nicht. Sie ist alleinstehend. 

Sorry - aber eine derartige Frage durch einen Notar, der einen Hausverkauf - Verkäuferin eine Witwe - beurkunden soll, erscheint mit abstrus.

Alle mir bekannten Güterstände gelten in Zusammenhang mit einer Ehe.

https://www.rechtsanwalt.com/fachbeitrag/der-gueterstand-eine-kurze-einfuehrung/

Mit dem Begriff „Güterstand“ werden die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute zueinander beschrieben.

Lini120406 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 11:40

Darf ich dich noch etwas fragen? Der Makler schrieb: "
Bezüglich einer zu löschenden Grundschuld bitten wir Sie zur Vereinfachung für das Notariat um die Angabe der Darlehensnummer des bestehenden/abgelaufenen Darlehens."

Das Haus ist schon vor Jahrzehnten abbezahlt worden. Bleibt das dann auch frei?

Grüße 

Havenari  30.08.2017, 13:54
@Lini120406

Nur wenn du die Arbeit des Notariats nicht erleichtern willst.

Auch wenn das Darlehen schon vor Ewigkeiten getilgt wurde, kann die Grundschuld noch eingetragen sein.

Lini120406 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 15:47
@Havenari

Also den Darlehensvertrag von damals raus suchen sozusagen. Ich danke dir. :)

wilees  30.08.2017, 17:06
@Lini120406

Frage doch bitte einmal den Notar ob es überhaupt noch eine eingetragene Grunschuld gibt. Wenn ja - musst Du Dich an das damals geldgebende Institut wenden, damit die Dir bestätigen, dass der Kredit getilgt ist und Dir dann auch die entsprechende Urkunde ( Bewilligung )  geben, damit diese Grundschuld im Register gelöscht werden kann.

Lini120406 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 21:55
@wilees

Ich weiß nicht welcher das ist. Der Makler leitet mir die Anfrage dessen via Mail einfach weiter und ich muss zu sehen es zu beantworten. Dabei bin ich nur die Enkelin und mein Onkel ist ansich zuständig das Haus zu verkaufen. Mich kotzt das nur noch an....Verzeih aber aktuell fühle ich mich wie ein Fußabtreter nur weil ich an der Quelle näher dran bin. :(

wilees  30.08.2017, 21:58
@Lini120406

Dann sage Deinem Onkel er soll das über den zuständigen Notar herausfinden oder einen Grundbuchauszug holen.

Lini120406 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 11:34

Sehe ich auch so. Also somit einfach frei lassen und nichts eintragen? Gruß 

Lini120406 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 11:36
@wilees

Dankeschön :)

kann keiner erklären, nur der Notar wird wissen, warum er das fragt.

Wahrscheinlich geht es um den Güterstand der Ehe, möglicherweise ist das Haus niemals auf die Witwe umgeschrieben worden und im Grundbuch steht noch "Eheleute" ... dann muss das jetzt entsprechend geändert werden. 

Lini120406 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 11:32

Sie ist aber alleinstehend....und dazu steht nichts im Netz.

Kleckerfrau  30.08.2017, 11:34
@Lini120406

Eigentlich sollte der Notar dir die Antwort doch geben müssen. Sag ihm, dass deine Mutter Witwe ist. Er soll damit was anfangen.

Lini120406 
Beitragsersteller
 30.08.2017, 11:40