Welchen Güterstand als Witwe?

4 Antworten

Verwitwet ist der Familienstand - nicht der Güterstand

Als Güterstand werden die Vermögensverhältnisse von Ehegatten untereinander bezeichnet. Er regelt, wem das Vermögen gehört, welches in die Ehe eingebracht worden ist, welcher Ehegatte dieses verwaltet und wer für eventuelle Schulden haftet.

Durch Heirat entsteht gesetzlich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Güterrecht), allerdings besteht die Möglichkeit, per Ehevertrag eine davon abweichende Regelung zu vereinbaren:, nämlich die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft.

Sorry - aber eine derartige Frage durch einen Notar, der einen Hausverkauf - Verkäuferin eine Witwe - beurkunden soll, erscheint mit abstrus.

Alle mir bekannten Güterstände gelten in Zusammenhang mit einer Ehe.

https://www.rechtsanwalt.com/fachbeitrag/der-gueterstand-eine-kurze-einfuehrung/

Mit dem Begriff „Güterstand“ werden die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute zueinander beschrieben.

Lini120406 
Beitragsersteller
 

Darf ich dich noch etwas fragen? Der Makler schrieb: "
Bezüglich einer zu löschenden Grundschuld bitten wir Sie zur Vereinfachung für das Notariat um die Angabe der Darlehensnummer des bestehenden/abgelaufenen Darlehens."

Das Haus ist schon vor Jahrzehnten abbezahlt worden. Bleibt das dann auch frei?

Grüße 

Lini120406 
Beitragsersteller
 

Sehe ich auch so. Also somit einfach frei lassen und nichts eintragen? Gruß 

kann keiner erklären, nur der Notar wird wissen, warum er das fragt.

Wahrscheinlich geht es um den Güterstand der Ehe, möglicherweise ist das Haus niemals auf die Witwe umgeschrieben worden und im Grundbuch steht noch "Eheleute" ... dann muss das jetzt entsprechend geändert werden.