Nötigung wegen Zuparken einer Garage?
Mein Freund hat aufgrund eines bei uns in der Straße stattfindenen Stadtlaufes (man durfte nicht mehr an der Straße parken) mein Auto in den Garagenhof unseres Miethauses gestellt. Leider hat er dabei die Garage eines anderen Mieters zugeparkt, der so nicht mit seinem Auto heraus konnte. Dieser hat die Polizei gerufen und nun habe ich (das Auto ist auf mich zugelassen) eine Strafanzeige vorliegen, in der mir Nötigung vorgeworfen wird! Was kommt nun auf mich zu, ist das wirklich Nötigung oder nicht eher so etwas wie Parkverbot? Und bekomme ich die Schuld, weil es mein Auto ist, oder mein Freund, da er das Auto zu der Zeit gefahren hat und ich nicht wusste, wo er es abgestellt hat?
6 Antworten
Nötigun ist es, wenn jemand von euch die Garage absichtlich zugestellt hat. Das müsste man allerdings erst einmal beweisen. Viele Grüße.
schreib denen, daß nicht du das Auto gefahren hast, sondern, wer es war und daß er das Auto dort ohne dein Wissen abgestellt hat.
DU bist der Halter und du bekommst die Anzeige.Wie kann man aber auch so dusselig sein und eine Garage zuparken.
Du kannst dich getrost zurücklehnen. Als Halter bist du nicht für den Täter haftbar. Die Anzeige wegen Nötigung dürfte im Sande verlaufen, weil m.E. der Tatbestand nicht erfüllt ist.
Ob das wirklich als Nötigung ist bezweifle ich sehr. Der Mieter hätte doch mal im Haus fragen können, wem das Auto gehört, oder? Das wäre schon mal ein Gegenargument.
Du kannst natürlich angeben, daß dein Freund das Auto vorschriftswidrig geparkt hat. Ob er dann die Anzeige bekommt oder ob es weiter über dich als Halter läuft, weiß ich allerdings nicht.