Verkehrsrecht: Vorfahrt erzwingen / Nötigung?
Hallo Zusammen,
kurz zum Sachverhalt: Wir wohnen in einer sehr engen Straße, wo an der rechten Seite Autos parken. Wenn man von rechts kommt muss man logischerweise hinter den Autos bzw. in Lücken parken um den frontalen Gegenverkehr passieren zu lassen.
Die Frage: Wir haben es desöfteren erlebt, dass uns als Vorfahrer auf der Seite ohne Autos, Auto entgegenkamen, die NICHT in den Lücken bzw. hinter den Autos gewartet haben. Nun können wir die Vorfahrt natürlich nicht erzwingen, das ist klar. Jedoch hatten wir zwei Situationen, in denen die anderen Fahrer nicht zurückgesetzt haben, obwohl sie im Unrecht sind. Wie ist hier die Rechtslage ? Aus emotionaler Sicht gesehen, würde ich am liebsten den Motor abstellen und die Polizei rufen, klingt kindisch, aber meiner Meinung nach ist das Nötigung des anderen Fahrers ! Da bei den Situationen bisher immer der Verstand obsiegt hat und ich als klügerer ;) nachgegeben habe, habe ich irgendwie Platz gemacht und den anderen passieren lassen....
Ich denke jeder Autofahrer kennt dieses Situationen, ist Kleinvieh, mich interessiert aber die Rechtslage, daher vorab herzlichen Dank für qualifizierte Antworten.
LG Bilbo
8 Antworten
Du bist da im Irrtum. Du hast keine Vorfahrt auf der Strassenseite wo keine Autos stehen oder ein Verkehrshindernis ist.
Es hat derjenige zuerst zu fahren, der zuerst an der Stelle des Hindernisses ist. Weiter gilt das Gesetz der gegenseitigen Rücksichtnahme und § 1 der STVO.
Die Gerichte entscheiden da nach § 1. Man darf nicht auf §6 StVO bestehen. Ein weiterverbreiteter Irrtum. Leider.
Grundsätzlich hat derjenige, der das Hindernis auf seiner Fahrbahnseite hat, zu warten, bis entgegenkommende Fahrzeuge vorbei sind. Allerdings gibts es ja überall rücksichtslose Fahrer, die sich schnell mal durchmogeln, obwohl sie eigentlich warten müssten - da gilt dann wieder: defensiv verhalten, Faust in der Tasche machen und selbst warten. Anhalten und Polizei rufen würde da nicht viel nützen außer noch mehr Warterei, Ärger und ggf. selbst noch eins auf den Deckel bekommen wegen Nötigung (in dem Fall zwingst du dann ja den anderen Fahrer zum Anhalten, wenn du ihm den Weg versperrst). Guck auch vllt. hier mal rein:
derjenige der die hindernisse auf seiner strassenseite überwinden muss, muss auch dem entgegenkommenden verkehr die vorfahrt gewähren, sofern der hinderniss-überwindende die strassenseite des entgegenkommenden verkehrs dabei benutzen. Ist also vor dem hinderniss-überwindenden fahrzeug noch eine passende lücke in die das fahrzeug passt und warten kann, hat der entgegenkommende verkehr die vorfahrt. ist keine möglichkeit mehr vorhanden, gilt die einigung beider fahrerer, wer wem fahren lässt, in den meisten fällen ist es dann so, dass der jenige fahren "darf/kann", der schneller den weg frei machen kann.
Die Frage ist rechtlich in § 6 StVO geregelt - wartepflichtig ist derjenige, auf dessen Fahrbahnseite die Behinderung besteht. Bei Straßen ohne Fahrbahntrenner wird man natürlich auf gegenseitige Rücksichtnahme plädieren, aber grundsätzlich liegt das Vorfahrtsrecht bei demjenigen, dessen Fahrbahn nicht blockiert ist.
Danke Euch ! Jetzt ist es rechtlich geklärt.
Mal angenommen, bzw, so passiert, dass man sich dann gegenübersteht und keiner der Parteien sich regt, weder mit dem Auto noch verbal / noch durch Zeichen aka Beleidigungen. Und wenn man noch Zeit hätte sitzt man halt gegenüber eine Ewigkeit und nichts tut sich. Wenn ich als Rechthaber dann die Polizei rufen würde, wären sie zwar not amused aber würden den andereren Maßregeln, oder ? Ist echt Kleinvieh, aber ich denke diese Sitaution wird mir noch desöfteren begegnen. Eleganter wäre es doch auch, zu dem Gegenüber hinzugehen und ihm die Paragrafen um die Ohren zu hauen, nur kann es sein das derjenige dann noch mehr gereizt wird.... Danke vorab! LG
Nö.
§6 StVO