Nötigung im Straßenverkehr, Anzeige gegen Unbekannt sinnvoll?
Hallo, ich habe heute ein unschönes Erlebnis auf der Autobahn gehabt. Ich war heute gegen 15:00Uhr auf der A1 mit meinem Caddy unterwegs, in Richtung Autobahn Kreuz Wittlich gefahren.
Vor der ausfahrt Salmtal, ist dann ein dunkel blauer Dacia Sandero, der zwischen zwei LKW‘s mit Tempo 80km/h gefahren ist, ohne zu schauen raus gezogen . Ich selber war 130 km/h (Tempomat) am fahren und musste ein Vollbremsung machen. Ein hinter mir fahrender Sprinter, konnte ebenfalls im letzten Moment noch bremsen. Während der Vorbremsung habe ich die Hupe betätigt, (etwa 2 sek. lang), mein Vordermann hat sich über diesen Vorfall anscheinend provoziert gefühlt und mich dann Absichtlich auf Tempo 60 ausgebremst und mit dem Zeigefinger gewunken.
Nach dem die Situation vorbei war, bekam ich beim vorbeifahren, als Dankeschön noch den „Vogel“ gezeigt. Der Mann fühlte sich scheinbar im Recht….
Dann nahm der alte Mann schnell die ausfahrt und war weg. Das ein zigste was man von Kennzeichen noch erkennen konnte war KO-?? ?? (Koblenz).
Meine Frage ist, macht es Sinn den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen? Das wird dann eine Anzeige gegen unbekannt, hat die überhaupt Sinn, oder belaste ich damit nur unnötig die Polizei? Oder gibt es Möglichkeit auf das Videomaterial von, Toll Collect zugreifen zu können, um wenigstens das Kennzeichen zu ermitteln?
6 Antworten
Ich denke mal, da wirst du nicht viel ausrichten können. Einerseits ist kein Schaden entstanden, andererseits wird es wahrscheinlich recht viele Dacia Sanderos in Koblenz geben. Die Toll Collect Dinger nehmen soweit ich weiß auch keine Videos auf. Die verbinden sich nur über Funk mit den Geräten in den LKWs.
Andererseits: Die Polizei anrufen und den Vorfall melden, kannst du trotzdem. Die werden dir dann sagen, ob die Sache weiter verfolgt wird. Aber nicht die 110 oder 112 wählen. Die sind nur für akute Notfälle.
Ich gehe davon aus, dass der von Dir behauptete Sachverhalt objektiv nicht eindeutig beweisbar ist.
Das wäre aber die unbedingte Voraussetzung, um den noch zu ermittelnden Täter zur rechenschaft ziehen zu können.
Deshalb meine Vermutung - Einstellungs des Verfahrens, weil der Aufwand notwendigen Ermittlungen in keinem Verhältnis zur der zuerwartenden Strafe stehen. Darüber hinaus besteht kein öffentliches Interesse, da niemand einen Schaden erlitten hat.
auf das Videomaterial von Toll-Collect zugreifen?
der Witz war gut .....
es gab vor ein paar Jahren den Fall, dass auf einer Raststätte ein Lkw-Fahrer ermordert aufgefunden wurde. der Antrag der Polizei auf Einsicht in das Videomaterial wurde ...... verweigert aus Datenschutzgründen, da auf den Videos ja zig Hundert Lkw's zu sehen gewesen wären, die NICHT am Mord beteiligt gewesen waren ....
ohne Kennzeichen ein Anzeige? wird eingestellt ..
Wegen so einer Kleinigkeit wird TollCollect nicht gefragt. (Falls das überhaupt möglich wäre)
Ohne das Kennzeichen hast du kaum eine Chance.
Wenn du nicht mal ein vollständiges Kennzeichen hast, sehe ich da keine reelle Chance. Die Daten von tollcollect werden auch nicht für die Aufklärung von eher geringfügigen Straftaten herangezogen, sondern höchstens bei Schwerkriminalität.
Das ist für sich genommen richtig. Meine Antwort bezog sich aber auf die im Rahmen der LKW-Überwachung eventuell gefertigten Aufzeichnungen. Der Fragesteller scheint davon auszugehen, dass der nötigende Autofahrer durch diese Aufzeichnungen als "Beifang" ermittelt werden könnte.
Selbst das funktioniert nicht. LKW-Maut wird mittels GPS ermittelt. Nach jeder Anschlussstelle wird ein Signal gewertet, so kann ermittelt werden wann der LKW wo fährt.
Lediglich an Mautbrücken wird mittels Umrissmessung kontrolliert ob der LKW richtig angemeldet ist, bzgl. Achzahl. Hier wird ein Foto vom Kennzeichen gefertigt. Foto, nicht Video. Stimmen Daten überein wird die Aufnahme gelöscht.
Toll collect kann gar nicht aufklären, auch nicht bei der von Dir genannten "Schwerkriminalität". Da kein PKW eine Maut-OBU eingebaut hat...