Wegen Mittelfinger eine Anzeige?
Jemand ist hinter uns im Auto gefahren und hat richtig vorgedrängelt und wir haben uns alle erschrocken, als wir neben ihm fuhren war ich so dämlich und hab ihm dem Mittelfinger gezeigt -.- naja er fuhr hinter uns und hat oder hat nur so getan als würde er das Kennzeichen aufschreiben. (ich bin 15) was kann mich erwarten? ich habe im moment voll angst das ich ärger bekomme. danke im vorraus :(
13 Antworten
Also du bist erst 15 da würden wenn überhaupt maximal Sozialstunden raus kommen. Aber vielwesentlicher ist, kann er das mit dem Stinkefinger überhaupt beweisen. sass er allein im Auto oder hatte er weiter Personen im Auto. Wenn er allein drin war, mach dir nicht die Platte. Aber überleg künftig ein bisschen mehr bevor du sowas erneut tust :-)
Aber auch du warst ja nicht allein im Auto oder? Da steht Aussage gegen aussage auch bei Zeugen. Da kommts drauf an wer glaubhafter wäre :-)
Also bleib ruhig.
wenn dann bitte an Göttin ;-) Fein, das es dir hilft und danke für die Bewertung
Hier eine Antwort aus dem Forum Jurathek:
Im schlimmsten Fall würde eine Verurteilung wegen Beleidigung drohen. Wenn Sie denn dem Herrn den Mittelfinger gezeigt hätten, läge tatbestandlich wohl eine Beleidigung vor. Angedroht sind Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (wobei im Falle einer Verurteilung der untere Strafrahmen zumindest wahrscheinlicher wäre). Denkbar wären ggf. auch eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit. Strafvorhersagen sind aber unmöglich.
[...] Eine der häufigsten Kränkungen ist der gestreckte Mittelfinger (Stinkefinger). Kleine Geste, großer Ärger: Zu 4000 Euro Strafe wurde ein Autofahrer deshalb verurteilt. Das gleiche Zeichen kostete einen anderen Rowdy nur 600 Euro. Unterschiedliche Beträge für dasselbe Vergehen? Die Höhe der Geldstrafe hängt vom Monatseinkommen und der konkreten Beleidigungssituation ab. Normal sind 10 bis 30 Tagessätze; ein Tagessatz ist der 30. Teil eines Monatsnettogehalts.[...]
Quelle:
es handelt sich um jemanden, der 15 ist...nix monatseinkommen :-)
Sonst aber alles richtig !!!
Das ist mir nicht entgangen ;-)
Bei Jugendlichen gibt es eben Sozialstunden, die aber, ab einer gewissen Menge derselben, auch nicht mehr witzig sind, weil auch diese im Führungszeugnis landen können -wenn es ausreichend viele sind- und einem so die Zukunft (unnötig) versauen können ...
Es geht unterm Strich doch nur darum, dass der junge Mann hier versteht, wie teuer so eine kleine Geste werden kann, dass das eben keine Kleinigkeit ist -
... und dass er sich das nächste mal lieber auf seine Fingerchen draufsetzen sollte, anstatt sie anderen vorwitzig entgegenzustrecken (in beleidigender Weise) ... ;-) ...
... zumal der Stinkefinger ja auch keine wirkliche Befriedigung beim Herzeigenden hinterlässt und den Gegenwert nicht wert ist ;-)
normaler weise hast du nur bei enier beamten beleidiegung eine hohe geldstrafe zu erwarten .das dürften bei zivilpersonen ungefehr 1000€ sein
KÖNNTE theoretisch eine Anzeige geben. Ich denke aber eher nicht. Lern draus und lass den Mist !!
Danke endlich kam eine hilfreiche Antwort gerade gebetet und schon kommt ein Zeichen... ich glaube doch an Gott :)