Nötigung? Auf linker Spur (bei begrenzter Geschwindigkeit) Raser nicht überholen lassen
Wenn ich auf der Autobahn auf der linken Spur gemütlich mit 130 km/h fahre und schnellere Autos von hinten kommen, dann muss ich die (früher oder später) überholen lassen, sonst kann das Nötigung sein, mit einer Strafe von bis zu 80€ (hab ich so verstanden) Aber: Wie ist das denn, wenn die Geschwindigkeit auf 130 beschränkt ist, blockiere ich dann die linke Spur wenn ich 130 fahre und muss ich Raser die zu schnell fahren wollen vorbei lassen? Ich weis, dass es das Rechsfahrgebot gibt, aber wenn rechts nicht wirklich frei ist, was es ja auch so gut wie nie richtig ist, kann ich dann links fahren? Und wie ist das in der Schweiz oder in Italien, wo ja die Straßen immer begrenzt sind?
12 Antworten
Das mit dem Rechtsfahrgebot hast du schon richtig erkannt, dieses steht in § 2 Abs. 2 StVO, weiter steht im selben Abschnitt sinngemäß, dass es völlig egal ist, ob man überholt wird oder nicht, sondern generell rechts zu fahren hat. In anderen Ländern wird dies ähnlich geregelt sein, schließlich erfüllt diese Regelung einen Zweck.
Es gilt das Rechtsfahrgebot und nur dann, wenn rechts keine oder allenfalls Minilücken sind, darfst Du links weiterfahren.
Auch wenn Du glaubst, schon 130 km/h zu fahren - hast Du Deinen Tacho geeicht? - entbindet Dich das nicht davon, grundsätzlich rechts zu fahren und das gilt meines Wissens auch in allen anderen Ländern mit Rechtsverkehr.
Und selbst falls Du bei erlaubten 130 km/h selbst schon schneller unterwegs wärst, dürftest Du einen anderen Fahrer, der noch schneller fahren möchte, auch nicht absichtlich blockieren, denn solche "Rechthaberei" steht nur der lieben Rennleitung zu und nicht jedem selbst ernannten Oberlehrer.
rechtsfahrgebot soll beachtet werden, was raser machen interesseirt nicht, die anderen Autofahrer dürfen nicht Verkehrspolizei spielen.
Genauso ist es. Das Belehren andere Verkehrsteilnehmer ist Sache der Behörden.
Ich weis, dass es das Rechsfahrgebot gibt, aber wenn rechts nicht wirklich frei ist, was es ja auch so gut wie nie richtig ist, kann ich dann links fahren?
Wenn Du mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit langsam fahrende Fahrzeuge überholst, darfst Du dies selbstverständlich.
Wenn aber niemand mehr zum Überholen da ist, solltest Du dich ebenso wieder an das Rechtsfahrgebot halten.
Ich hab Mal gelernt eine Überholspur erst dann durchgängig benutzen zu dürfen wenn man mindestens 2 Fahrzeuge pro Minute auf der nächst weiter rechts gelegenen Fahrspur überholt. Erfüllt man dies nicht hat man die rechte Fahrspur zu benutzen, egal ob man bereits die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt oder sogar schneller fährt und nur ggf zum Überholen auf eine linke Spur wechseln (auch bei 3-Spurigen Autobahnen gild dies!).
Auf einer völlig leeren Autobahn bin ich in der Tschechai Mal angehalten worden und musste Strafe zahlen weil ich mitten in der Nacht nicht auf der rechten Spur fuhr, die alle paar Meter eine ruckelnde Nahtstelle hatte, sondern auf der linken. ruhigeren Spur fuhr.