Darf ich die Linksabbiegerspur einer Kreuzung zum überholen nutzen?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu folgendem Szenario (ich hoffe die Zeichnung trägt zum besseren Verständnis bei):
Zwei Fahrzeuge stehen an einer mehrspurigen Kreuzung vor einer roten Ampel. Fahrzeug 2 steht auf der Linksabbiegerspur, Fahrzeug 1 auf der Spur zum Geradeausfahren bzw. Rechtsabbiegen und möchte Geradeausfahren. Es gibt keinen Gegenverkehr.
Die Ampel springt auf grün.
Darf Fahrzeug 2 Fahrzeug 1 auf der Kreuzung nun links überholen?
PS: Dass das nicht unbedingt vernünftig ist, ist mir klar. Ich möchte lediglich die Rechtslage erfragen.
12 Antworten
Das Fahrzeug 2 darf das Fahrzeug 1 überholen,muß aber dann trotzdem links abbiegen.
Nein, Du darfst dort nicht geradeaus fahren!
Geregelt ist das in §41 StVO in Verbindung mit der Anlage 2 zur StVO Verkehrszeichen 297
************* § 41Vorschriftzeichen(1) Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
****************
Anlage 2 zur StVO: Zeichen 297 (Richtungspfeile auf Fahrbahnen)
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1).
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Bei Nichtbeachtung und erwischt werden sieht der Tatbestandskatalog dafür folgende Verwarngelder vor
141251
Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). 10 EUR
141252
Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall. 35 EUR
Hast Du Theorie und Praxis tatsächlich bestanden?
Gibt ja auch Fahrschüler, die den Führerschein im Lotto gewonnen haben!
Ich würde es Dir absolut nicht empfehlen, sonst könnte es geschehen, dass Du Deine Fleppen erstmal los bist!
Das entschuldigt dann so einiges, aber trotzdem hättest Du bei etwas mehr Überlegung schon drauf kommen können.
Die logische Antwort muss nicht immer die richtige sein.
Doch..in diesem Fall ist es allerdings so!
deswegen frage ich. hätte ja sein können.
Diese Frage ist doch nicht ernst gemeint?
Du stehst auf der linksabbiegespur und willst gerade aus weiter?
No, Nein Verboten. Du hast gefälligst links abzubiegen. Denn:
Sind "zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert", dann musst Du "der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen".
Na, dann halte schon mal deinen Deckel zur Abgabe bereit.
Doch, ist sie. Dennoch danke.
Du hast den Richtungspfeilen auf der Strasse zu folgen. Da gibte s nichts zu diskutieren.
Die Rechtslage wird Dir die Polizei erklären - wenn Du Dich erwischen lässt.
danke für deinen unnützen beitrag :)
Ich habe keinen Führerschein.