Lohnt sich eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
- 3-spurige Autobahn
- Keine Geschwindigkeitsbegrenzung
- Ich fahre mit meinem Auto auf der linken Fahrspur mit ca. 110 km/h
- Ich hole auf der linken Spur allmählich zu einem Jaguar SUV auf
- Auf der Mittelspur ein Kleinwagen
- rechte Spur frei/leer
Der Jaguar SUV vor mir fährt plötzlich absichtlich langsamer, um mit dem Kleinwagen auf der Mittelspur auf "der selben Höhe" zu fahren bzw. in gleicher Geschwindigkeit. Es wurde mir die Durchfahrt / ein Überholen somit verwehrt.
Nach ca. 2-3 Kilometern habe ich dem vorfahrenden SUV mit einmaliger Lichthupe signalisiert, dass er mich doch bitte vorbeifahren/überholen lassen soll. Dies tat er nicht. Dann fuhr ich auf die Mittelspur rüber, hinter den Kleinwagen - da dieser kurzzeitig auf seiner Spur schneller fuhr als der SUV auf der Linken. Als der SUV-Fahrer meinen Spurwechsel bemerkte, lies er den Moter seines Autos stark "aufheulen" und holte sofort wieder zum Kleinwagen auf. Ein Überholen von rechts war mir somit auch nicht möglich (mir ist bewusst, dass ein Rechtsüberholen verboten ist und für mich kam diese Option nur in Betracht, da man mir absichtlich den Weg versperrte). Da sich auch der Kleinwagen-Mittelspur-Fahrer nicht an das Rechtsfahrgebot hielt (die rechte Spur war ja frei/unbefahren) überholte ich somit über die freie rechte Spur.
Als ich dann quasi wieder "freie Fahrt" hatte, begann der SUV-Fahrer von der linken Spur plötzlich Gas zu geben, holte zu mir auf und es kam mir wie eine "Jagt" vor - ich dachte kurzzeitig er fährt mir erst von hinten, dann von der Seite ins Auto. Ich bekam richtig Angst. Wie aus dem Nichts nahm er dann plötzlich schnell eine Ausfahrt und war weg. Ich habe, bis ich zuhause ankam, wirklich gezittert, weil ich diese Situation so beunruhigend fand.
Zur Anmerkung:
ich fuhr einen Audi A7 Sportback (Auto von meinem Freund) und weiß, dass man in Autos "dieser Art und Klasse" eher Männer, "Protzer" vermutet als eine junge Frau am Steuer. Es war zu diesem Zeitpunkt dunkel draußen. Möglicherweise wollte der SUV-Fahrer ein Duell, eine Raserei, ein Rennen etc. provozieren indem er mich nicht vorbei lies.
Ich habe keine Zeugen im Auto dabei gehabt (nur meine 1-jährige Tochter) und habe auch keine Kamera. Das Kennzeichen des SUV's habe ich mir aber merken können. Lohnt sich in diesem Fall eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr?
Ich müsste ja eigentlich selbst auch eine "Nötigung" durch die Lichthupe und das Rechtsüberholen des Kleinwagen begangen haben oder? In dieser Hinsicht würde man mich ja dann auch belangen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)
8 Antworten
Klar ist: wenn man die Lichthupe oder Blinker links mit ausreichend Abstand und nicht übermäßig benutzt (1-2 mal aufleuchten ist z.B. absolut legal), kann man dich nicht belangen. Natürlich solltest du hier IMMER den Sicherheitsabstand einhalten. Hängst du ihm schon halb im Kofferraum und veranstaltest eine Disco, kann auch das als Nötigung ausgelegt werden.
Der Person im Jaguar kann man in erster Linie einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorwerfen. Denn die mittlere und linke Spur sind zum Überholen da. Wer überholt muss außerdem deutlich schneller sein, ich meine mal was von mindestens 10 km/h gelesen zu haben.
Eine Anzeige bringt ohne Beweise aber überhaupt gar nichts. Erstens steht es dann Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird sofort eingestellt. Zweitens könnte der Fahrer einfach behaupten, dass er nicht am Steuer saß.
In solchen Situationen am besten irgendwo kurz auf einen Parkplatz fahren und erst gar nicht provozieren lassen. Ich hätte auch irgendwann rechts überholt, wenn man mich derart lange blockiert hätte.
Tja, kann man nicht wissen. Wenn du viel Zeit hast, kannst du zur Polizei gehen. Vielleicht bist du ja nicht die Einzige, die provoziert wurde.
Du schleicht mit 110 auf der linken, du überholt zwei Fahrzeuge von rechts. Sei froh das man dich nicht anzeigt.
Ich müsste ja eigentlich selbst auch eine "Nötigung" durch die Lichthupe und das Rechtsüberholen des Kleinwagen begangen haben oder?
Oder , das einmalige betätigen der Lichthupe stellt keine Nötigung dar.
Allerdings , kann ich hier auch keine Nötigung des SUV Fahrers sehen. Evtl. ist wegen Behinderung vorzugehen.
Dichtes auffahren alleine stellt keine Nötigung dar.
Du hast ein Baby an Bord und überholst rechts , weist du wie gefährlich dies ist ?
Das macht man nicht !
Eine Anzeige deinerseits ist möglich wird aber vermutlich nicht zum gewünschten Erfolg reichen . Zeigt der Fahrer im Gegenzug dich an wird daraus ein Bußgeldbescheid erlassen .
Kannst du ja versuchen, Aber vergiss nicht, auch dein Rechtsüberholen mit anzuzeigen. Kann teuer werden.
In solchen Situationen solltest du etwas Dampf rausnehmen. Besonders mit Kindern im Auto. Abwarten, auf der linken Sour hinterherfahren, Abstand vergrössern. Irgendwann räumt der Vorausfahrer dieSpur und du kannst überholen sowie alle möglichen Fahrfehler anzeigen. Oder auch nicht, ist doch Pillepalle.
Beim Autofahren sind Erziehungsversuche und Rechthaberei viel zu gefährlich.