Meldepflicht?
Hallo, ich besitze mit meinem ex mann ein Eigenheim. Beide stehen im Grundbuch und Kredit. Leider bin ich nun Hals über Kopf ausgezogen und habe Denk ich einen Fehler gemacht. Ich habe innerhalb des gleichen Ortes mich umgemeldet auf die Wohnung. Was kann oder muss ich tun das ich im Haus auch weiterhin gemeldet bleibe. Habe Angst meine rechte am Haus zu verlieren.
Vielen lieben Dank
6 Antworten
Du stehst im Grundbuch und damit gehört dir weiterhin dein Anteil am Haus. Egal ob du darin wohnst oder nicht.
Wäre ja auch blöde, wenn die Mietwohnungen dem Vermieter nicht gehören, nur weil er dort nicht gemeldet ist.
Die Rechte an dem Haus erheben sich durch deinen Namen im Grundbuch. Es ist völlig egal wo du gemeldet bist.
Du verlierst doch deine Eigentumsrechte nicht durch einen Umzug/eine Ummeldung.
So ein Quatsch. Trotz Deines Auszuges bist Du weiterhin Miteigentümern. Das weiß man eigentlich, wenn man im Grundbuch steht.
Durch den Auszug verlierst du deine Rechte am Haus nicht.
Euch gehört das Haus zur Hälfte und die Schulden zur Hälfte, wenn es so vereinbart wurde.
Du kannst im Trennungsjahr auch jederzeit zurück ziehen. Du kannst natürlich auch vom Ehemann verlangen, dass er nun an dich Miete zahlt.
Gemäß § 1361b Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann der aus der gemeinsamen Immobilie ausgezogene Ehegatte gegenüber dem dort Verbliebenen eine Nutzungsentschädigung geltend machen.
In der Regel beträgt die Höhe der Entschädigung die Hälfte der ortsüblichen Miete für eine angemessene kleinere Wohnung – sofern beide Ehepartner Eigentümer sind.
Die Forderung muss grundsätzlich der Billigkeit entsprechen, d. h. die Zahlung muss angemessen und gerecht sein. In jedem Einzelfall muss dieser Sachverhalt neu bewertet werden.
https://www.scheidung.org/trennung-haus-nutzungsentschaedigung/
Auf jeden Fall solltet ihr euch einigen was mit dem Haus passieren soll. Verkaufen, vermieten, auszahlen lassen...? Kredite ablösen, Vorfälligkeitsentschädigung bedenken, Unterhaltsansprüche etc.
Ein Anwalt für Familienrecht wäre da wohl jetzt nicht verkehrt. Der wird eh für die Scheidung benötigt.