Noch keinen Arbeitsvertrag, trotzdem zum Arbeitsamt?
Hey Leute. Ich beziehe zur Zeit "noch" ALG 2" vom Arbeitsamt. Ich habe am 01.06.17 eine Zusage bekommen zur festen Einstellung. So, jetzt zu meinem Problem. Ich habe noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben bzw bekommen. Es hieß ich soll am 13.06.17 anfangen und die Tage also davor den Arbeitsvertrag unterschreiben, so bald sie den haben würden sie mich anrufen damit ich zum unterschreiben vorbeikomme (die bekommen den Arbeitsvertrag von Auswärts zu geschickt). Bis jetzt hat sich aber noch keiner gemeldet deswegen. Jetzt meine Frage: Soll ich trotz das ich noch keinen Arbeitsvertrag habe, mich beim Arbeitsamt melden? Nachher dann mache ich schon so gesagt alle Pferde scheu auf dem AA und dann klappt es doch nicht und stehe dann da ohne Geld? Ich würde ja gerne dort bei denen anrufen, aber nachher dann macht das einen schlechten Eindruck bei denen?
8 Antworten
Warte noch bis Montag und dann informiere den fallmanage das du unter Umstände was bekommen kannst aber Noch keine Vertrag hast. Un d wen bis montag nichts in der Post ist rufe da nochmal an den es kann sich ja auch immer noch was ändern!!
Gib unterlagen bitte niemals an der Rezeption ab sonder nur die Kopien beim fallmanger oder andere Kundentheke sonst Verschwinden die oft genug!
Ich würde schon mal nachfragen, wann du mit dem Arbeitsvertrag rechnen kannst.
Dem AA würde ich das auch genau so schildern, solltest du kein genaues Datum genannt kriegen, für den Arbeitsvertrag.
Ich würde das Arbeitsamt genau dann informieren, wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, der vom AG und Dir unterzeichnet vorliegt. Vorher nicht.
Es ist zwar unwahrscheinlich, dass ein AG sagt: "Wir stellen Sie ein, Vertrag kommt mit der Post". aber was man nicht schriftlich vorliegen hat, gilt nicht.
lg Lilo
Es reicht wenn Du nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages das AA / JC informierst.
Es wäre Dir zu wünschen, dass Dein erster Lohn erst zu Beginn des Monats Juli gezahlt wird, denn sonst wird das JC seine Leistungen für Juni zurückfordern.
wenn du deinen arbeitsvertrag unterschrieben hast, nimmst du eine veränderungsmittelung und fühlst die aus. zieh vom arbeitsvertrag eine kopie und reiche dies ein.