Nimrod Rechtsanwälte Hilfe

4 Antworten

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Da Du einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast, warum fragst Du nicht den ?

Okokok, ich will mal nicht so spitz sein. Für lohnende Lektüre GuggstDuHier: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/107952-grundkurs-fuer-neuabgemahnte-grundlagen-bitte-voher-lesen.html Dort findest Du auch Diskussionsforen, sortiert nach den gängigen Abmahnanwälten.

ModUE war schon mal richtig. Weiterer Kontakt ist nicht vonnöten. Die Forderungen schwanken und zeigen die Beliebigkeit dieser Branche. Wenn Du den Gedanken haben solltest, nicht zu bezahlen, eine durchaus verbreitete Vorgehensweise, dann richte Dich auf gelegentliche drohende Briefe ein. Es gibt eine faire Chance, dass man das per Verjährung aussitzen kann. Denn ihre Forderung einzuklagen bedeutet für die Abmahnanwälte Aufwand und Kosten. Serienbriefe schreiben ist billiger.

bobo2121 
Beitragsersteller
 06.03.2013, 14:42

Danke für die Antwort.

Leider habe ich mich etwas über die Nimrod Rechtsanwälte erkundigt und herausgefunden, dass diese ziemlich "reich" sind. Das heisst dass es Ihnen nicht viel ausmacht zu klagen und zu verlieren. Also sollte ich warten bis es verjährt ?

AnhaltER1960  06.03.2013, 15:35
@bobo2121

Für die Abmahner gilt generell: Einerseits klagen sie nicht gerne (ausser bei zB Nichtzahlern, die die originale UE unterschrieben haben; das ist dann Elfmeter ohne Torwart). Zu hoch ist gegenüber dem Versenden von Serienbriefen der Aufwand und viel extra bringt der Gerichtstermin nicht mehr ein. Zu hoch auch das Risiko, dass die Prozesse verloren gehen, dass das Logging doch mal hinterfragt wird, was immer, dass eben auf der anderen Seite eine gute Abwehrstrategie steht. Andererseits müssen sie ab und an klagen, sonst spricht sich das im Internet herum, dass es hohle Drohungen sind.

Nimrod sind noch nicht lange am Abmahnmarkt tätig und haben meines Wissens noch keine Abmahnungen, denen Verjährung droht. Daher kann man über das Verhalten dann noch nichts sagen. Bei anderen Abmahnkanzleien war aussitzen für viele eine erfolgreiche Vorgehensweise.

Fakt ist: Du musst nichts bezahlen, da nicht der Anschluss Inhaber haftbar ist, sondern der, der es getan hat.

Faktisch wäre dein Sohn derjenige und müsste die Strafe zahlen. Du musst dafür nicht einspringen (Du haftest nicht für ihn in so einem Fall!).

Fakt bleibt aber... bezahlt werden muss es und da dein Sohn das vermutlich nicht zahlen kann, wird er dann Schulden haben (und ggf. einen Titel(Mahnbescheid)) oder Du musst doch ran.

Es könnte sein, dass aus so einem Grund der Betrag noch mal sinken kann, aber da der Geschädigte die Kosten (in diesem Rahmen) selber bestimmen kann, bist Du auf den guten Willen der Geschädigten angewiesen... egal ob es dabei um dich oder deinen Sohn geht.

AnhaltER1960  04.03.2013, 21:44

Das ist aus mehreren Gründen falsch.

Bezahlen muss man aufgrund eines Gerichtsbeschluss, nicht aufgrund eines Schreibens einer Kanzlei.

Und es gibt durchaus eine Störerhaftung des Anschlussinhabers. Wie es, wenn es dazu kommt, ein Gericht sieht, weiss niemand.

Ein Widerspruch gegen die Gebühren wäre angebracht.

Die Gerichte gehen mittlerweile etwas weg von der allgemeinen Haftung des Anschlussinhabers. Einen 17-Jährigen muss man nicht ununterbrochen beaufsichtigen.

So einen ähnlichen Fall hatte ein alter Schulfreund von mir auch.

Mein Rat:

Nimm dir einen Anwalt falls du nicht über genug Wissen verfügst! Unterschreibe auf keinen Fall etwas, was dein Anwalt nicht geprüft hat! Meistens bekommst du eine Unterlassungsklage, die auch gleichzeitig als Schuldeingeständniss zählt.

Dein Anwalt soll ein "modifiziertes Unterlassungsschreiben" aufsetzen, in den wirklich meisten Fällen entfallen dann die Geldstrafen für dich.

Wichtig ist nur, gib Gas! Wenn du zu lange wartest wird es richtig teuer und dann kann dir auch kein Anwalt mehr so leicht helfen.

Lg