Fahrschule schickt Mahnbescheid, was tun?!
moin,
ich hatte mich vor 3 jahren bei einer fahrschule angemeldet. ich habe diese aber nie besucht, da ich den führerschein beim bund machen konnte. abgemeldet hatte ich mich bei dieser fahschule jedoch nicht. nun kam gestern ein mahnbescheid und ich solle bitte 534€ zahlen.
kosten für: theoriestunden, material, anmeldegebühren, etc.
nun stellt sich die frage, musich den vollen betrag zahlen oder nicht?! schließliche habe ich weder material noch stunden bekommen/genommen.
mit freundlichem gruß
SilasP
11 Antworten
Diesen fatalen Fehler habe ich auch mal begangen. Ich habe mich an einer Schule eingetragen und vergessen abzumelden. Danach habe ich eine fette Rechnung erhalten ich solle zahlen. Am Besten du probierst es auf dem schriftlichen Weg zu lösen. Schreib der Fahrschule, dass du ihre Theoriestunden nie wahrgenommen hast. Im besten Fall werden sie auf das Geld verzichten (oder zumindest den Betrag verringern). Im schlechtesten Fall werden sie nicht darauf verzichten und du musst die ganzen Kosten übernehmen. Aber du solltest dich auf jeden Fall dringend mit ihnen in Verbindung setzen und nicht einfach nicht zahlen!
Ja - Du hast einen Vertrag geschlossen, es war kein Kaufvertrag sondern eine Dienstleistungsvertrag. Sie waren bereit die Leistung zu erbringen und Du hast sie nicht in Anspruch genommen. Du kannst aber z. B. das Material noch anfordern und sie müssen es natürlich aus aushändigen.
Schwierige Sache. Kommt auch darauf an, was in dem Vertrag steht, den Du unterschrieben hast.
Du musst auf jeden Fall Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen - sonst kommt als nächstes der Vollstreckungsbescheid und danach der Gerichtsvollzieher.
Dann hast Du etwas Zeit und kannst entweder mit der Fahrschule verhandeln oder einen Rechtsanwalt befragen.
Der Trick an der Sache könnte sein, dass die Rechnung verjährt ist. Eine (geldlische) Forderung verjährt in Deutschland, wenn sie nicht innerhalb von 2 vollen Kalenderjahren geltend gemacht wird, d.h. wenn du den Vertrag irgendwann in 2008 geschlossen hast, ist die Forderung verjährt, wenn du ihn 2009 oder 2010 abgeschlossen hast, kann die Fahrschule auf Zahlung bestehen.
Im Übrigen gilt aber all das, was hier sonst noch geschrieben wurde. Lege zunächst einmal Widerspruch ein und versuche zunächst einmal dich mit der Fahrschule zu einigen. Wenn das nicht funktioniert, hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Hab vergessen zu erwähnen, dass das mit der Verjährung nur dann gilt, wenn du die Rechnung nicht schon 2010 bekommen hast und dann lediglich ignoriert hast...
Aber Du hast Dich offensichtlich angemeldet und da ist wohl ein Vertrag zustandegekommen. Den haben (und kennen) aber nicht wir, sondern nur die Fahrschule und Du. Klär’ das mit denen!