Nimmt man am Bügersteig am Strassenverkehr teil?
Wenn man z.b. mit 3 PR. auf dem Bürgesteig (oder auf einem Fussweg im Park, oder in einer Fussgängerzone) seinen Rausch ausschläft, nimmt man dann am Strassenverkehr teil, so das man den Führerschein los werden kann?
Oder zählt das nicht zum Strassenverkehr?
9 Antworten
Mein Fahrlehrer stellte mal die Frage: Was ist ein Verkehrsunfall?
Die Antwort: "Wenn zwei Fußgänger auf dem Gehweg zusammenprallen ist das schon ein Verkehrsunfall. Verletzt sich einer, muss sogar die Polizei gerufen werden."
Damit ist spätestens jetzt klar, das der Bürgersteig/Gehweg zum Straßenverkehr zählt. ;) Ebenso die Fußgängerzonen.
Und ja, auch als besoffener Fußgänger kann man seinen Führerschein verlieren, allerdings müsste da mindestens eine Verkehrsgefährdung vorliegen.
Das hat nicht direkt mit Teilnahme am Strassenverkehr zu tun, öffentliches Ärgernis erregst Du damit allemal und das kann Bussgeld kosten und Platzverbot ist auch möglich.
Deinen Lappen wirst Du wegen der Unfähigkeit sicher am Strassenverkehr teilzunehmen verlieren. Und erkläre mal einem Richter bzw. Gutachter, wieso Du sicher und nüchtern Auto fahren kannst, wenn Du regelmässig sturzbesoffen in der Gosse herumliegst. Bei einem Mal wird das nicht passieren, aber wenn Du Dir das zur Gewohnheit machst...
Du sprachst von "Rausch ausschläft", das hat hiermit wenig zu tun, oder?
Doch, zählt auch zum Straßenverkehr (zumindest der Bürgersteig). Allerdings gibt es keine Promillegrenze für Fußgänger. Die Polizei kann Dich aber in diesem Fall bei offensichtlicher Verwirrtheit und/oder Selbstgefährdung (also z.B. wenn Du rotzbesoffen über die Straße torkelst, ohne nach links und rechts zu schauen) auf eine Übernachtung einladen (vulgo: Ausnüchterungszelle)
man könnte den straßenverkehr indirekt behindern, falls man im weg liegt und deswegen andere z.B: fahrradfahrer auf die straße ausweichen müssen ;)
muss man sich dann mit dem Schubkarren zum Taxistand fahren lassen, wenn man besoffen aus einem Lokal in einer Fussgängrzone kommt?