Muss man eine Brille im Führerschein nachtragen lassen?
und wie sieht dass auf dem fahrrad aus? da nehme ich ja schließlich auch am öffentlichen straßenverkehr teil???
10 Antworten
Nein, musst du nicht! Sei froh, wenn es nicht drin steht! Denn wenn es drin steht musst du unter Umständen noch eine Ersatzbrille mit dir führen!
Und wenn du Fahrrad fährst, wäre es schon geschickt eine Brille zu tragen - aber kontrollieren wird es halt keiner!
Soweit ich weiß ist dies nur in der Schweiz vorgeschrieben.
Als ich vor 39 Jahren meinen Führerschein machte, wurde mir das so gesagt. Denn es kann ja immer mal die Brille kaputt gehen! Und wenn du sehr schlecht siehst, bist ohne Brille aufgeschmissen!!
Aber, bei den zwei Verkehrskontrollen, in die ich seither geraten bin, wurde nicht einmal nach einer Ersatzbrille gefragt! Kann also sein, dass mich damals jemand veräppelt hat! Habe es seither nie mehr gehört!
Nein, ich habe auch später eine bekommen. Aber Du solltest sie immer brav tragen.
Wenn du nicht gut siehst, musst du natürlich auch auf dem Fahrrad eine Brille tragen. Danke an die armen Fussgänger und die kleinen Hunde ^^
Für das Fahrradfahren ist es völlig egal, was im Führerschein steht. Selbst wenn im Führerschein die Brille eingetragen ist, darfst Du ohne Brille Fahrrad fahren. Wäre das anders, müsste ja jeder einen Sehtest machen, bevor er Fahrrad fährt. Voraussetzung ist natürlich, dass Du auch ohne Brille den § 1 Absatz 2 der StVO einhalten kannst:
"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Eine Brille muss nicht im Führerschein nachgetragen werden. Aber auch hier gilt § 1 StVO, außerdem dürfte der § 2 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung sinngemäß anwendbar sein:
"(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen."
Auf dem Fahrrad wird das keiner kontrollieren, aber du m üsstest die theoretisch tragen.
Im Führerschien "nachtragen" lassen musst du die nicht. Ist keine Pflicht (leider, wohlgemerkt, da bei vielen Leuten das Sehvermögen mit der Zeit nachlässt)
DH. Außerdem wird es im Falle eines Unfalls auch nicht unbeachtet gelassen, ob man wusste, dass man eine Brille tragen muss (auch wenn sie nicht eingetragen ist) und dies trotzdem nicht tat. Das kann sehr unangenehme Konsequenzen bei der Schuldfindung haben...
Ersatzbrille? Warum sollte man eine Ersatzbrille brauchen bzw. bei sich führen?