Niederschlagswasser - Anschlußpflicht an die Kanalisation?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es so in der Gemeindeordnung steht. Bei uns darf sogar Regenwasser nicht in die Kanalisation geleitet, sondern muss versickert werden. Lass dir den Passus in der Gemeindeordnung zeigen. Wenn es tatsächlich drin steht, musst du es auch machen. Es gibt in manchen Städten oder Gemeinden auch eine Regenwassergebühr entsprechend der versiegelten Fläche.

Punktine 
Beitragsersteller
 02.08.2011, 14:39

genau das wird in unserer Gemeinde jetzt geändert... Danke für den Tip, werde mir die Gemeindeordnung mal besorgen.

Es kommt darauf an, was im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschrieben ist. Wenn der Bebauungsplan vorschreibt, dass das Regenwasser auf eigenem Grundstück versickern muss, kann die Gemeinde dich nicht zwingen an den Kanal anzuschließen. Es darf auch keine Gebühr für die Beseitigung des Oberflächenwassers erhoben werden. Siehe Urteil OVG Koblenz Az.: 6 A 11142/05 OVG

Nein, meinem Wissen nach nicht, man kann es auch einfach versickern lassen...