Nicht zur Schule wenn Anfahrt länger als Unterricht?
Hallo, gibt es in NRW irgendein Gesetz, was besagt dass man den Unterricht nicht besuchen muss, wenn die Anfahrt länger dauert als der eigentliche Unterricht selber?
MfG
9 Antworten
§ 3
Schulwegzeiten Auszug... >>> Die Gesamtschulwegzeit ist die Gesamtzeit für Hin- und Rückwege einschließlich Wartezeiten, also die Zeit vom Verlassen des Wohngebäudes bis zum Unterrichtsbeginn zuzüglich die Zeit von Unterrichtsende bis zum Erreichen des Wohngebäudes.
(2) Die zumutbaren Gesamtschulwegzeiten für Schülerinnen und Schüler betragen:
· im Primar bereich: 130 Minuten
· in allen an deren Schulbereichen: 190 Minuten
Danke fürs Sternchen
Ein solches Gesetz wäre völlig unsinnig, da die nächstgelegene Schule immer passend zu Deinem Wohnort liegt.
Du könntest ja auch früher anreisen und noch etwas mit deinen Kameraden lernen.
Natürlich gibt es so ein Gesetz nicht.
Deutschland hat schulpflicht da hilft keine sonderregelung was schule musst du immer
Ich denke so ein Gesetz wird es nicht geben