Darf es Samstags regulären Unterricht geben (NRW)?
Im schreiben steht folgendes:
"bei einigen von Ihnen ist Unmut über den Unterrichtsausfall meines Englisch LKs vor den Sommerferien aufgetreten.
Um diesen Ausfall des Unterrichts aufzufangen und eine optimale Vorbereitung auf das Abitur zu ermöglichen, haben die Bezirksregierung Münster, die Schulleitung und ich uns darauf verständigt, des ausgefallenen Unterricht an zwei Samstagen nachzuholen. (...) Der Unterricht würde von 7.45h bis 12.10h stattfinden, selbstverständlich werden die Pausenzeiten eingehalten.
Wir hoffen, dass sie dieses Verfahren befürworten. (...)"
Problem ist nur an den zwei Samstagen (19. und 26.09.15) habe ich schon seit längerer Zeit Karten für ein Event, zu welchen ich dann nicht mehr pünktlich kommen würde gekauft. Wenn ich nicht hingehe, bekomme ich eine Fehlstunde aufs Zeugnis (meinte zumindest die Lehrerin).
Wie sieht es da rechtlich nun aus? Für den entfallenen Unterricht mussten wir damals schließlich trotzdem in der Schule bleiben, und die Schule hätte uns einen Vertretungslehrer besorgen müssen (immerhin sollte ein Abi Jahrgang Prioritäten haben. Die Lehrerin war zudem nicht einfach plötzlich krank. Sie wurde operiert und das war lange Zeit vorher bekannt. Jetzt kann man doch nicht einfach erwarten, das man an besagten Samstagen zur Schule gehen MUSS und Tickets für ein Event verfallen lässt ohne Geldliche Entschädigungen zu bekommen?!
Oder geht das doch? Wie sieht es rechtlich da aus?
Ich gehe in NRW zur Schule.
9 Antworten
Zuerst einmal, der Samstag ist ein normaler Werktag und natuerlich darf der auch genutzt werden, um Unterricht zu erteilen, auch mit verpflichtender Teilnahme.
Und insbesondere fuer die Abivorbereitung mit erwachsenen Schuelern kann man auch davon ausgehen, dass es auch in deren Interesse ist, dass diese Moeglichkeit gegeben wird, der Lehrer kommt ja auch.
Wenn es nun so ist, dass vorherige Planungen vorgenommen wurden, die nicht mehr rueckgaengig zu machen sind, dann waere das aber ein Entschuldigungs- bzw. Befreiiungsgrund, der nicht abgelehnt werden kann. Dass das dann eine entschuldigte Fehlstunde gibt, wenn du frueher gehst, das musst du dann in Kauf nehmen. Wenn du zur normalen Schulzeit mal krank bist oder einen wichtigen Arzttermin hast, dann bekommst du ja auch eine entschuldigte Fehlstunde und kannst nichts dafuer. Und im Abizeugnis erscheinen die ja eh nicht. Kann dir also egal sein.
Daher ist es deine Entscheidung, gute Abivorbereitung oder Konzert. Ich wuerde den Mittelweg gehen, morgens die Vorbereitung, ggf. etwas frueher gehen und dann gleich aufs Konzert fahren auf dem schnellstmoeglichen Weg. Das findet doch erst abends statt, oder nicht? Und die Fehlzeit, die entsteht durch einen Befreiungsantrag entschuldigen.
Man muss lernen, flexibel zu sein, das braucht man spaeter im Leben immer. Ich gehe nicht mehr zur Schule, aber den ganzen Tag arbeiten und wenn es notwendig ist, fahre ich gleich auf eine Abendverstaltung weiter, ohne heim zu kommen (lege mich manchmal im Auto eine halbe Stunde hin zwischendrin) und am naechsten Tag wieder arbeiten. Wenn man flexibel ist, kann man vieles miteinander verbinden, irgendwie.
Ähm ich hatte genau das gleich geschrieben, aber mich pamst du an? Ist ja lustig. :D
Rechtlich sieht es so aus, daß Samstage auch Unterrichtstage sind und du nen Fehltag hast, wenn du nicht hingehst. Wenn solche Termine gemacht werden, kann nicht die Befindlichkeit Einzelner abgefragt werden. Hättet irh nicht über den Unterrichtsausfall gemeckert, müßtet ihr jetzt nicht nachholen ;). Eigentor.
Wir haben über den Unterrichtsausfall "gemeckert"; sind sogar zur Schulleitung gegangen, damit endlich eine Nachhilfe organisiert wird! Nur die, die dann gekommen ist, war dann auch oft weg und es hat nur bedingt etwas gebracht. Ich finde das ehrlich gesagt alles eine grobe Unverschähmtheit seitens unserer Schule, aber naja...
Und jetzt kommt euch die Schule entgegen und hat den Nachholunterricht organisiert. So what.
Wenn die Anzahl der Wochenstunden nicht innerhalb der Woche erreicht werden können, darf auch Samstags unterrichtet werden. Btw: war früher bei mir auch, alle 2 Wochen, und an einer hiesigen Privatschule war es sogar bis vor 10 Jahren üblich, dass am 1. Samstag im Monat Unterricht stattfand. LG
Ließ bitte noch einmal die bescheibung, das hatte ich erst vergessen. Da wird mein Anliegen erläutert. Es geht halt darum, dass die Termine so kurzfristig ohne Vorwarnung zur Stange gekommen sind. Aber in der Beschreibung steht alles weitere.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
Hier steht alles Weitere dazu. LG
Ja, das gibt es und das ist auch in Ordnung. Wird auch oft in der Oberstufe gemacht.
Ließ bitte noch einmal die bescheibung, das hatte ich erst vergessen. Da wird mein Anliegen erläutert. Es geht halt darum, dass die Termine so kurzfristig ohne Vorwarnung zur Stange gekommen sind. Aber in der Beschreibung steht alles weitere.
Mal ein Link dazu:
§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf
Ahh, danke dass es jemand endlich versteht. Ich hatte es genau so vor gehabt. Die Frage war prinzipiell nur ob ich dadurch, dass ich früher gehen würde eine unentschuldigte Fehlstunde bekäme, oder ob der Grund des Konzertes eine hinreichene Entschuldigung ist. Aber danke dass Sie es verstanden haben, genau darauf wollte ich hinaus, den prinzipiell habe ich nichts gegen den Samstag, sondern freue mich im Gegenteil sogar dass Stoff nachgeholt wird!
Also wie gesagt danke!