Darf ein Lehrer in NRW den Unterricht überziehen?

12 Antworten

Hallo!

Generell heißt es schon, dass der Lehrer und nicht der Gong die Stunde beendet. Einzige Ausnahme: Wenn die Kinder auf die zeitig fahrenden öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind und hier ein Überziehen Versäumnisse von Bus/Bahn usw. zur Folge hätte. Deswegen hat ein früherer Gemeindereferent, der bei uns katholische Religion gegeben hat, sogar mal richtig Stress bekommen, als Erstklässler wegen seiner "ich beende die Stunde, wann ich es sage"-Meinung den 12.15-Uhr-Bus verpassten und eine Stunde lang am Busbahnhof herumlungerten, bis der Anschlussbus fuhr. Aber so etwas ist im Einzelfall zu klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Lehrer ist das Gesetz, er entscheidet wann der Unterricht beendet ist und nicht eine dämliche Schulglocke. Das war früher schon gewesen, ist heute auch so und wird es in der Zukunft genauso sein.

kevin1905  12.10.2018, 18:29

Schulrecht ist Landesrecht.

Grundsätzlich darf ein Lehrer den Unterricht kurzzeitig überziehen um damit einen Gedankengang oder eine Unterrichtseinheit zu beenden. Dies darf aber nicht zur Regel werden.

Der Lehrer ist das Gesetz

Nein. Das Gesetz ist, was die Landtage beschließen in ihren Schulgesetzen und was nicht gegen Bundesrecht inkl. GG verstößt.

Und wenn sich Lehrer nicht dran halten, kann es vorkommen, dass ihnen Richter dies noch einmal etwas näher erläutern.

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Hausaufgaben bekanntgeben dauert keine halbe Stunde. Verhalten sich alle Schüler einigermaßen ruhig dann ist das eine Angelegenheit von 2 Minuten.

Also ja, auch während des Gongs bw. kurz darauf dürfen noch Hausaufgaben bekannt gegeben werden. Das kommt manchmal vor - eben dann wenn die Schulstunde über sehr vollgestopft war mit einer Klassenarbeit oder mit Unterrichtsstoff... oder wenn die Schüler durchgehend kaum aufmerksam waren und somit alles in die Länge zogen.

Ich denke, wäre ich Lehrer, ich würde - um Stress zu ersparen - direkt zu Beginn Zettel verteilen auf denen die Hausaufgaben stehen.

Er darf, und zwar mit der einfachen Begründung, dass kein Gesetz es verbietet.

ja, wenn er wegen Störungen etc. nicht vorher dazu gekommen ist..

und wen stören diese 30 sek.?