Darf eine Religion-Lehrerin in NRW einen ungetauften Schüler vom evangelischen Unterricht ausschließen?
Darf eine Religion-Lehrerin in NRW einen ungetauften Schüler vom evangelischen Unterricht ausschließen auch wenn sowohl Schüler als auch beide Elternteile den evangelischen Religionsunterricht wünschen?
Gibt es hier schulrechtliche Voraussetzungen / Regelungen?
Bedarf es hier besonderer Voraussetzungen / Genehmigungen anderer Stellen als der Schule?
8 Antworten
Hallo MOJO1812,
Der Link von Kickflip wäre noch genauer zu lesen.
BASS 12-05 Nr.1 Punkt 5.2
http://www.ekir.de/lennep/Downloads/RU-Erlass-Duesseldorf_2011.pdf
Die Entscheidung darüber hat also nicht die Lehrerin, sondern die Kirche
Nach dem Punkt 5.2 geht es aber im Erlass weiter:
Vom Evangelischen Religionsunterricht dürfen Schülerinnen und Schüler anderer Bekenntnisse oder Religionen im Einzelfall nicht aus schulorganisatorischen Gründen ausgeschlossen werden, weil sie nicht dem
evangelischen Bekenntnis angehören. Im Verständnis der Evangelischen Kirchen besteht für diese Schülerinnen und Schüler keine im konfessionellen Charakter des Faches begründete Beschränkung, wenn diese Schülerinnen oder Schüler oder ihre Eltern die Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht wünschen und sie schriftlich erklären.
Außerdem wird aus Gründen des Datenschutzes bei einer Schulanmeldung korrekterweise auch nicht gefragt, welche Konfession ein Kind hat. Die korrekte Frage müsste lauten: „Soll das Kind am Religionsunterricht teilnehmen und wenn ja, an welchem?“
Die Entscheidung haben also auf jeden Fall die Eltern und nicht die Schule.
.... vielen Dank für den Stern!
Alleine schon von Biblischer Sicht dürfen sie das nicht.
das recht hat die lehrerin garnicht. beschwere dich umgehend beim schulleiter. eine taufe ist nicht zwingend notwendig für den von dir gewählten religionsunterricht.
Soweit ich mich auskenne, darf die Religionslehrerin das nicht und wird es ohne "außergewöhnliches Vorkommnis" mit dem Schüler auch nie tun!
Nicht getauft zu sein spielt dabei überhaupt keine Rolle. In vielen Bundesländern und Schulen ist christl. Religionsunterricht sogar noch Pflichtfach.
Also frage dich, wenn deine Frage nicht nur theoretischen Hintergrund hat, was der Junge "verbrochen" hat, oder wende dich an die Schulleitung. - Kein pflichtbewusster Schulleiter würde übrigens eine ungesetzliche Entscheidung seines Lehrerkollegiums tolerieren!
Ich bin offen gestanden verwundert! - Kann es sein, dass der Schüler eine konfessionelle Schule besucht und keine staatliche, öffentliche Schule?
Ansonsten, welche Grundlage es möglicherweise für den Ausschluss des Schülers "ohne Taufe" gibt, hätte ich bereits die Lehrerin gefragt.
Aber das wird sich ja klären beim anberaumten Gespräch.
Es handelt sich um eine staatliche, öffentliche Schule. Eben aus diesem Grund war ich verwundert und stellte mir die vorgenannten Fragen. ;)
Viel Erfolg!
Nein.
Danke für deine Antwort.
Tatsächlich handelt es sich hier "NICHT" um ein fiktives Szenario. Nach Rücksprache mit der Lehrerin bestätigte sie die Entscheidung, mit der Begründung der Ermangelung einer Taufe.
Gespräch mit dem Schulleiter wurde anberaumt und findet in den nächsten Tagen statt. Mich interessierte hier lediglich, ob es eine SchulG Regelung gibt, oder gar eine kirchenrechtliche Regelung / Vorgabe.