Berichtsheft unvollständig - Zwischenprüfung pfutsch?

2 Antworten

die ausbildung ist damit nicht vorzeitig beendet, aber: ich würde alles so schnell wie möglich nachtragen und vom ausbilder unterzeichnen lassen. klappt das wg. des termins nicht mehr bzw. kann dein ausbilder dich deswegen nicht zur ZP anmelden, muss dein ausbilder einen antrag stellen!

da läuft nichts ´automatisch´ oder dass du selbst darauf einfluss nehmen kannst. die anmeldungen zur ZP und abschlussprüfung nimmt dein ausbilder vor. kann er das nicht, weil deine unterlagen nicht vollständig sind, muss er, evtl. in absprache mit dir, bei der kammer einen neuen termin beantragen. erst dann bekommst du einen neuen termin genannt. wenn´s gut läuft, ist der neue termin irgendwann im jahr; wenn´s schlecht läuft, erst 1 jahr später, wenn die regulären ZP durchgeführt werden.

ich kenne es so, dass aus entschuldbaren gründen wie z.b. krankheit eine prüfung im laufe des jahres nachgeholt werden kann. jedoch nicht, wenn geschlampt wurde - dann geht das erst 1 jahr später. hängt alles aber letztlich von deinem bundesland, deiner kammer und deinem ausbilder ab!

antares2508 
Beitragsersteller
 05.01.2015, 16:37

Danke für die ausführliche Antwort. Das heißt im Extremfall, dass die Zwischenprüfung dann eventuell erst nächstes Jahr kurz vor der Abschlussprüfung nachgeholt werden könnte? Sagen wir so: März 2016 Zwischenprüfung, Mai 2016 Abschlussprüfung?

baghera  05.01.2015, 17:22
@antares2508

ich bin selbst ausbilderin und kenne das theater mit den berichtsbüchern und den zulassungen zu den jeweiligen prüfungen. aus diesem blickwinkel kann ich dir nur antworten: ja, es kann sein, dass du erst im nächsten jahr die ZP machen kannst. allerdings kann dann nicht 2 monate später die abschlussprüfung stattfinden, sondern erst wiederum 1 jahr später, da zwischen ZP und AP mindestens 1 jahr liegen muss.

letzteres kann ich nur unter vorbehalt sagen, weil ich nicht weiß, was du für eine ausbildung machst und ob du der IHK oder HWK angehörst und in welchem bundesland. die kammern haben sich zwar bundesweit auf bestimmte standards geeinigt, dennoch gibt es regionale unterschiede.

wenn du deinen ausbilder erstmal außen vor lassen und dich selbst erkundigen willst: setz dich mit deiner zuständigen kammer in verbindung (anruf/ mail). dort gibt es leute, die für die einhaltung von ausbildungsabläufen und prüfungen zuständig sind. auch eine art ´kummerkasten´, wo sich azubis in allen fragen schlau machen oder probleme klären können.

da das korrekte führen des berichtsbuches (es ist schließlich die einzige schriftliche dokumentation über deine ausbildung!!) eine der grundvoraussetzungen für die prüfungszulassungen ist, solltest du dich an dieser stelle wirklich dahinterklemmen. ich selbst habe schon einige azubis nicht zur (ZP-)prüfung anmelden können, weil sie das verbummelt haben. 2 traurige fälle sind dann gar nicht mehr zugelassen worden und haben dadurch ihre zeit und meine energie verplempert.

antares2508 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 21:06
@baghera

Für mich ist nicht die IHK zuständig sondern das Regierungspräsidium. Ich wohne in Baden-Württemberg. Aber das hieße ja, die Ausbildung müsste dann um ein Jahr verlängert werden? Meine Ausbildung endet offiziell im August 2016. Oder müsste ich dann halt von August 2016 bis Frühjahr 2017 selber schauen, wie ich die Zeit bis zur Prüfung mit Lernen verbringe?

baghera  06.01.2015, 21:22
@antares2508

beim regierungspräsidium bin ich ehrlich gesagt überfragt, aber auch dort wird es eine stelle geben, die auszubildende in ihren fragestellungen betreut. an diese würde ich mich an deiner stelle wenden, alles andere wäre jetzt spekulation von mir. aber es wäre sehr unwahrscheinlich, dass deine ausbildung insgesamt ´gestorben´ ist, weil dein berichtsbuch zur zwischenprüfung nicht fertig ist. die ZP muss nur nachgeholt werden. es gibt auch kammerbezirke, in denen man auch bei nicht bestandener zwischenprüfung (note 5 oder 6) bis zum ende weitermachen kann.

was machst du eigentlich für eine ausbildung?

antares2508 
Beitragsersteller
 07.01.2015, 12:13
@baghera

Bei der Zwischenprüfung meines Ausbildungsberufs gibt es kein Bestehen oder Nichtbestehen. Man muss sie nur gemacht haben, um dann später zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Benotet wird auch nichts. Es gibt nur folgende Beurteilungen: Überdurchschnittlich - Durchschnittlich - Unterdurchschnittlich. Das dient mehr zur Info für den Azubi und Ausbilder, wie der Stand zur Hälfte der Lehrzeit ist. Ich lerne Gärtner im Garten- und Landschaftsbau.

Wenn Du weißt, dass das vollständig geführte Berichtsheft ausschlaggebend ist, kannst Du es ja ergänzen