Ausbildung Prüfungzulassung, Krankheitstage?
Hallo Leute,
meine Freundin macht eine zweijährige Ausbildung.
Sie hat in ihrem ersten Ausbildungsjahr 25 Krankheitstage gehabt, weil Sie sich den Finger gebrochen hat. Im zweiten Lehrjahr hat Sie den wieder beim Badminton den Fuss gebrochen. Ihre gesamte Krankheitstage belaufen sich irgendwas mit 65.
Nun hat Sie Angst, dass Sie nicht zur Prüfung zugelassen wird. Die Zwischenprüfung hat Sie bestanden und Sie hat auch letztens ein Brief unterschrieben, dass Sie die Prüfung teilnejmen wird.
Besteht die Gefahr bei hohen Kranlheitstagen nicht zugelassen zu werden?
3 Antworten
Entschuldigte Fehltage durch Krankheit sollten kein Problem, für eine Prüfungszulassung sein.
Nur wenn sie unentschuldigt sind, wird es kritisch. In diesem Fall solltet ihr einmal in der Prüfungsordnung (findet man in der Regel auch im Internet) nach schauen.
Bei der dreijährigen Ausbildung besteht oft ein Höchstausfall von ca 60 Tagen. Aber das liegt im Ermessungsspielraum deines Ausbilders, bei guter Leistung sollten 65 Ausfalltage kein Hindernis sein.
Steht in ihrem Ausbildungsvertrag.
Schlafende Hunde würde ich nicht wecken.
Zuweilen kann man die fehlenden Tage im Betrieb nach der Prüfung nacharbeiten.