Nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen?
Hallo liebe Community. Ich bin momentan noch 16 Jahre alt und habe vor den ,,Führerschein mit 17" zu machen. Meine Fahrstunden sowie auch die restlichen Voraussetzungen habe ich absolviert, jedoch habe ich folgendes Problem. Vor einem Viertel Jahr wurde ich dabei erwischt wie ich erstmals Drogen (in diesem Fall Speed) in der Diskothek konsumiert habe. Darauf folgte eine Strafanzeige der Polizei. Kürzlich hatte ich dann auch die Vorladung bekommen.. Dort stellte sich heraus, dass wahrscheinlich die Strafverfolgung fallen gelassen wird, die Führerschein-Zulassungsstelle jedoch über den Konsum informiert und ich als ,, charakterlich nicht geeignet" für das Absolvieren der Fahrerlaubnis eingetragen werde. Nun kommt meine Frage: Kann ich irgendetwas dagegen tun sodass ich meinen Führerschein noch mit 17 machen kann? Vielleicht ein Nachweis in Form einer Blutprobe oder ähnlichem?
Ich hab wirklich zum Ersten Mal was genommen und ich bereue es zutiefst, aber bedeutet dieser Vorfall nun dass ich meinen Führerschein nicht machen darf und was wäre wenn ich einfach einen Termin zur Fahrprüfung nehme?
5 Antworten
Hallo. Führerscheinzulassungsstelle gibt es nicht. nur Führerscheinstelle innerhalb einer Behörde.
Frag das nach, oder stell einen Antrag
Sollte die auf eine MPU bestehen kannst du gegen die MPU Anordnung nichts machen. Das muss du aber schriftlich bekommen haben. Wenn?
Dabei ist es häufig irrelevant ob die Polizei man als Fahrer, Beifahrer oder sogar als Fußgänger mit Drogen erwischt hat.
Die Fahrerlaubnisbehörde spricht jedem, der mit Drogen auffällig geworden ist, zunächst die Eignung zum Führen von Fahrzeugen zunächst ab.
Dann kommt da eine MPU in Betracht um so was nachzuweisen und das wird nie billig und sehr teuer den wer schon so früh damit Erfahrung macht (Drogen) ist da bei der Führerscheinstelle unten durch
und dann kann man es mit dem Füherschein erst mal sein lassen den ohne bestandene MPU geht dann geht nichts den die verjährt erst nach 15 Jahren dann darf man erst erneut den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen .
Nach 15 Jahren wird die Anordnung zur MPU-Teilnahme aus den Akten gelöscht.
Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes können Betroffene ihre Fahrerlaubnis ohne MPU zurückerhalten.
Allerdings müssen sie in diesem Fall mit Sicherheit eine erneute Prüfung ablegen.
Na hast du denn schon einen entsprechenden Bescheid von der Führerscheinstelle bekommen? Wenn nein, würde ich erstmal alles ganz normal beantragen und wenn es Probleme gibt, werden die dir das schon sagen. Die können dir dann auch sagen, was du gegen diese Maßnahme unternehmen kannst.
Einfach auf die pauschale Aussage eines Polizisten würde ich im Moment noch gar nichts geben..... Polizisten sind auch nur Menschen, haben in der Regel nicht Jura studiert und erzählen manchmal auch viel, wenn es langweilig im Dienstzimmer ist.....
Immer ruhig bleiben und nicht gleich die Nerven verlieren. ;) Das wird schon alles.....
Wenn die Führerscheinbehörde vom Verfahren erfährt, wird das Antragsverfahren zunächst ausgesetzt. Danach erfolgt evtl. eine charakterliche Eignungsprüfung, was aber vom Ausgang des Verfahrens abhängig ist.
Dass man dich einfach nicht zur Prüfung zulässt, ist sehr unwahrscheinlich, aber es könnten sich einige Hürden aufbauen, die zu überwinden sind.
Du wirst nicht zugelassen. Und wenn du dich einfach zur Prüfung anmeldest, bringt es trotzdem nichts. Die Stelle prüft das alles so genau, hat Kontakte zu vielen Ämtern. Also du kannst jeden anflunkern, doch mit deiner Plan wirst du nicht weit kommen.
Ich habe noch keinen Bescheid von der Führerscheinstelle bekommen. Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.