Fahren ohne Fahrerlaubnis während Fahrausbildung

11 Antworten

Du hast keinen Führerschein und bist gefahren, somit wirst du erstmal eine Sperre bekommen, die auch gut drei Jahre sein kann. Und meiner Meinung nach ist es auch zurecht. Dadurch, das du ohne Fahrerlaubnis gefahren bist, hast du nicht nur dich selbst und deinen Beifahrer, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Selbst wenn es nur 100 Meter gewesen wären.

Und wenn du schon fast fertig bist mit deinem Schein, hättest du die paar Wochen oder was das noch ist auch noch warten können. Jetzt wirst du erstmal nicht mehr fahren dürfen und das zurecht.

salavina  29.11.2014, 11:08

Drei Jahre bekommt ein Ersttäter ohne besondere Umstände niemals, es dürften 6-9 Monate werden. Vielleicht hat dir da deine Bekannte was verschwiegen...ist sie mit 200 auf der Autobahn gefahren? War sie betrunken? Hat sie einen Unfall verursacht?

ginatilan  29.11.2014, 11:01
die auch gut drei Jahre sein kann.

aber ganz bestimmt nicht beim ersten Mal

FunnyMarie  29.11.2014, 11:02
@ginatilan

Ähm, doch! Und ja, das weiß ich sicher, weil es bei einer bekannten von mir genauso war.

ginatilan  29.11.2014, 11:03
@FunnyMarie

Stammtischgerede, mehr nicht

dann hat deine Bekannte dir noch was verheimlicht

FunnyMarie  29.11.2014, 11:04
@ginatilan

Aha. Na dann. Wenn du es besser weißt, dann ist es so. Ich weiß, wie es bei meiner Bekannten war, du nicht! Also können wir diese sinnlose Diskussion jetzt auch beenden.

ginatilan  29.11.2014, 11:06
@FunnyMarie
Aha. Na dann.

so isses!

Antitroll1234  29.11.2014, 11:07
@FunnyMarie
Ich weiß, wie es bei meiner Bekannten war, du nicht!

Da hat deine Bekannte dir so einiges verheimlicht.

Bei einem Erstverstoß bei nur Fahren ohne Fahrerlaubnis werden 6 bis 12 Monate verhangen.
Wenn es mehr ist, liegen noch andere Tatsachen vor die zu einer Erhöhung der Sperre führen.

Grundsätzlich ist das in § 21 StVG geregelt. Nach meiner Information wird die Strafe als Ersttäter bei 10-20 Tagessätzen liegen, die Sperre dauert mindestens drei Monate. Du wirst zu einer Sperre von mindestens sechs Monaten verurteilt werden, dein Anwalt kann aber nach drei Monaten versuchen, sie aufheben zu lassen. Dafür muss er begründen können, dass du nicht mehr ungeeignet bist, ein KFZ zu führen. Jedoch bist du auf öffentlichen Straßen gefahren, das ist schon ein ziemlich schwerer Verstoß...in vielen Fällen geht es nur um Übungsfahrten auf leeren Parkplätzen, die dürften oft nach drei Monaten weitermachen.

ginatilan  29.11.2014, 11:09
die Sperre dauert mindestens drei Monate.

die Mindestzeit für eine Sperre ist 6 Monate

salavina  29.11.2014, 11:09
@ginatilan

Bitte lies doch meinen ganzen Kommentar bevor du mich korrigierst.

ginatilan  29.11.2014, 11:13
@salavina

habe ich gemacht, aber welchen Paragrafen regelt denn, dass ein Anwalt die Sperre nach 3 Monaten weg bekommen kann?

ich bitte um diesen Paragrafen, danke!

Antitroll1234  29.11.2014, 11:15
@salavina

...da wird es dann noch falscher ;-)

Mindestzeit einer Sperre beträgt 6 Monate in einem solchen Fall, daran kann auch kein Anwalt nach 3 Monaten etwas ändern^^

salavina  29.11.2014, 11:15
@Antitroll1234

§69a Abs.7 StGB

Man sollte sich sicher sein dass der andere tatsächlich falsch liegt, bevor man ihn korrigiert. Eine Sitte die hier leider unüblich ist.

Antitroll1234  29.11.2014, 11:18
@salavina
§69a Abs.7 StGB

Bei einer Sperre wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wird dies nichts werden^^

Antitroll1234  29.11.2014, 11:20
@salavina

...bei einer Sperre wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wird dies nichts werden nach 3 Monaten.

Man sollte sich sicher sein dass der andere tatsächlich falsch liegt.

Bin ich mir zu 99,9 %
Kein Gericht wird bei Fahren ohne Fahrerlaubnis wenn eine Sperre von mindestens 6 Monaten verhangen wurde diese vor 6 Monaten aufheben.
Garantiert ;-)

salavina  29.11.2014, 11:25
@Antitroll1234

Allzu große Chancen hat er sicher nicht, vor allem da er ja tatsächlich aktiv auf öffentlichen Straßen gefahren ist. Wäre es jetzt auf einem verlassenen Parkplatz gewesen sähe es nochmal anders aus, da die Sperre aber eh nicht allzu hoch sein wird dürfte es sich auch kaum lohnen nach drei Monaten nochmal vor Gericht anzutanzen.

du wirst deinen Führerschein nicht mehr zu Ende machen dürfen sondern bekommst eine Sperre. Derjenige der sich überreden lies dich fahren zu lassen wird auch bestraft. Je nach dem wie alt er ist und wie lange er den Führerschein schon hat, fällt seine Strafe aus.

ginatilan  29.11.2014, 11:02
du wirst deinen Führerschein nicht mehr zu Ende machen dürfen

bis das Urteil gesprochen worden ist darf der Führerschein weiterhin gemacht werden

Tatsache ist, dass du ohne Führerschein gefahren bist. Die übliche Strafe ist da: Führerschein erst ab 21. Aber wenn du Glück hast, bekommst du eine abgeschwächte Strafe, weil du gestanden hast und ersttäter bist. Falls du mit einem Auto und nicht mit einem Moped gefahren bist, könnte das jedoch noch schlimmer werden, weil man erst ab 18 Auto fahren darf.

ginatilan  29.11.2014, 11:04
Die übliche Strafe ist da: Führerschein erst ab 21.

Unsinn

Tatsache ist, dass du ohne Führerschein gefahren bist.

fahren ohne Führerschein kostet 10€ Verwarnungsgeld!

ginatilan  29.11.2014, 11:07
@ginatilan
Aber wenn du Glück hast, bekommst du eine abgeschwächte Strafe, weil du gestanden hast

gestanden??????

er wurde erwischt!!

Junge, Junge hier wird wieder Mist geschrieben

salavina  29.11.2014, 11:12
@ginatilan

Fahren ohne Führerschein kostet 10€ wenn man ihn zuhause vergessen hat - Fahren ohne Fahrerlaubnis kostet schon einige Tagessätze, mit 10€ kommt er nicht ganz weg ;-)

ginatilan  29.11.2014, 11:15
@salavina

richtig, aber er schrieb ja nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern:

Tatsache ist, dass du ohne Führerschein gefahren bist.

und das kostet nun mal 10€

salavina  29.11.2014, 11:17
@ginatilan

So gesehen hast du Recht :-)

Antitroll1234  29.11.2014, 11:04
Die übliche Strafe ist da: Führerschein erst ab 21

Übliche Strafe Führerschein ab 21 ?
Wo findet man denn etwas über diese "übliche" Strafe ?

Übliche Strafe ist eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten bei erstmaligen Vergehen.

Tja, Pech gehabt. Deinen Führerschein wirst du erst mit 21 machen können - frühestens. Und auch Gratulation an deinen Fahrer. Auch er wird sich für einige Zeit von seinem Führerschein und - so wie du - von einer größeren Geldsumme trennen dürfen. Ach ja, wie hieß es doch mal in einer Quizshow? "Der Kandidat hat 100 Punkte gewonnen" Ok, 100 sind es bei euch beiden nicht, aber ein paar Flensburger werden es schon sein.

Antitroll1234  29.11.2014, 11:00
Deinen Führerschein wirst du erst mit 21 machen können - frühestens.

Wie kommst Du denn darauf ?
Die Sperre wird zwischen 6 und 12 Monaten liegen, mir ist kein Fall bekannt wo eine Sperre von 4 Jahren bei einem Erstverstoß verhangen wurde.
Woher hast Du eine solche Information ?