Nicht wirklich arbeitsunfähig, aber unfähig zur Arbeit zu kommen... Krankschreibung?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe mal eine rein hypothetische Frage, die mich schon eine Weile interessiert... aber bisher konnte ich nichts dazu finden.
Und zwar: Darf der Arzt jemanden krankschreiben, wenn der Patient mit seiner Verletzung/Erkrankung eigentlich seine Arbeit problemlos erfüllen könnte, allerdings kein Auto fahren darf und somit nicht zu seiner Arbeitsstelle kommen kann?
Ich nehme mal mich als Beispiel, um es zu verdeutlichen:
Ich arbeite als Assistenz, also Schreibtischtätigkeit. Ich könnte zB meine Aufgaben ohne Probleme mit einem gebrochenen Bein erfüllen. Allerdings ist meine Arbeitsstelle 80km von zu Hause entfernt, offentliche Verkehrsmittel nicht existent (und das meine ich ernst, ich käme mit öffentlichen Verkehrsmitteln nie hier an... ländliche Gegend).
Mit meinem gebrochenen Bein könnte ich also arbeiten, könnte aber nicht zur Arbeit kommen... dürfte der Arzt einen auf dieser Basis krankschreiben? Schließlich entsteht dem Arbeitgeber ja erheblicher "Schaden" durch den langen Ausfall. Denn eigentlich ist man ja in der Lage zu arbeiten, nur nicht in der Lage zur Arbeit zu kommen.
Wie gesagt, die Frage interessiert mich schon geraume Zeit, vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann sie mir beantworten.
Vielen Dank für alle Antworten!
PS: Ich habe nicht vor, mir mutwillig das Bein zu brechen. Außerdem habe ich eine Fahrgemeinschaft, würde mir nichts bringen ;)
5 Antworten
Arbeitsunfähig ist, wer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben.
Diese Definition zeigt schon, dass es auf den Beruf ankommt, ob jemand arbeitsunfähig ist. Eine Sekretärin kann mit einem Gipsfuß arbeitsfähig sein, ein Briefträger dagegen nicht.
Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Wegeunfähigkeit
Falls die Sekretärin mit dem Gipsfuß zwar arbeiten, aber nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren kann, liegt sogenannte Wegeunfähigkeit vor. Das ist kein Fall der Arbeitsunfähigkeit und löst auch keinen Entgeltfortzahlungsanspruch aus. Wie und ob der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt, ist sein Problem.
http://www.suite101.de/content/arbeitsunfaehigkeit-a44078
sehe ich genauso. allerdings ist da die grenze ziemlich unklar. man kann auch als arbeitnehmer sagen, dass man schmerzen hat, oder man muss das bein hochlagern... und es ist auch eine sache des arbeitgebers, wie er das sieht und damit umgeht. evtl. könnte der arbeitnehmer seine aufgaben auch von zu hause aus erledigen....
weißt du, die regeln sind eine seite der medaille und wie sie angewendet und gelebt werden, die andere.
eine gute Alternative wäre vielleicht homeoffice? Meine Kollegin war auch längere Zeit krank geschrieben da sie sich das becken im winterurlaub gebrochen hat. Sie war dann 6 Wochen krank geschrieben und in dieser Zeit hat sie aber trotzdem von zu hause einigen erledigen können, also war der Ausfall nicht so gravierend.
Ich denke das der dich dann quasi krank schreiben kann und es geht ja nicht unbedingt ob du deine arbeit ausführen kannst sondern eher darum das es viel besser für dich wäre wenn du dich ausruhen und deine beine hochlegen kannst ...
wenn du noch immer jeden tag eine weltreise unternimmst ist die gefahr groß das noch schlimmeres passiert und das kann auch nicht im interesse des arbeitgebers sein
Halbkrank gibt es nicht und wenn Du bei der Arbeit hinfällst und irgendwas passiert muss einer haften.
Hä? Sorry, aber das war doch gar nicht die Frage...
Ja, denke schon... Kann aber auch sein, dass die Kasse für eine Beförderung sorgt- wäre aber etwas teuer denke ich...
Danke!
Hieße dann also, dass der AN quasi für die Zeit des Heilungsprozesses (ggf. unbezahlten) Urlaub nehmen muss, richtig?