Fußbodenheizung angebohrt
Haftung Installateur Ich habe ein Rohr im Verteilerkasten der Fußbodenheizung mit einer Schraube angebohrt. Der Schaden wurde vom montierenden Installateur mittels neuem Zwischenstück repariert. Ich habe gesagt ich komme für den Schäden auf. Jetzt nach Wochen und kurz vor dem Einzug ist festgestellt worden das unter dem Estrich sich noch Wasser befindet . Es soll der ganze Fußboden ( Echtholzparkett ) herausgerissen werden weil es versäumt wurde das Wasser unterhalb der Fußbodenheizung zu trocknen. Der Parkettleger hat mehrmals die Feuchtigkeit gemessen und dann den Parkett verlegt, Der Wasserschaden war ihm bekannt, ebenso dem Installateur! Keiner sagte irgendetwas von Trocknung unterhalb des Estrichs. Dem Installateur war bekannt ,das die angebohrte Leitung mindestens 72 Std alt war! Kann mir jemand einen Rat geben wie das ganze rechtlich auszieht? Ich bin ausführender Maler, habe zu meinem Schaden gestanden und bin davon ausgegangen der Installateur repariert das und sagt was zu beachten ist in dem Fall komplette tiefentrocknung. Jetzt kriege ich den Schwarzen Peter , habe keine Versicherung und soll für die Kosten Ca 20.000 € aufkommen Ist nicht der Installateur und / oder der Parkettleger mitschuldig? Bitte gibt mir tipps Vielen Dank Listerklemme
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3 Antworten
Leider ist es so, dass Du den Schaden verursacht hast und jeder, der einen Malerbetrieb leitet oder Geselle ist, weiss, dass man da nicht in den Estrich bei einer Fußbodenheizung bohrt. Das wird das Argument sein, dass Du haftest.
Nein, die Pflicht hättest Du gehabt, musst Du doch bemerkt haben beim Bohren, dass da ein Widerstand ist. Das hättest Du sofort melden müssen. Oder wie ist der Schaden entdeckt worden? Der Installateur hatte nur den Auftrag den Schaden an der Leitung zu beheben. Der wird allerdings versichert sein und auch einen sehr, sehr langen Atem bei einem Gerichtsverfahren haben. Bei solchen Fällen am Bau wird ausserdem immer irgendjemand gesucht, der zahlt. Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt.
Moment: Du bist Installateur, schweißt und verlegst Leitungen die bei einer fehlerhaften Lötstelle locker Millionenschäden verursachen und hast KEINE Haftpflichtversicherung ?
Ich bin Maler und kein Installateur ! Der hatte den Auftrag meinen Schäden zu reparieren,
Auch der Raumgestalter hat eine Versicherung gegen Obhut und Bearbeitungsschäden zu haben . Betriebshaftpflicht für die Mitarbeiter ohnehin.
Pech gehabt , denn eigentlich sollte Maler mehr wissen .
so ist es.
Den Schaden hat der Installateur repariert - Keine Betriebshaftversicherung zu haben ist allerdings ganz, ganz fatal!
Der Parkettleger hat mehrmals die Feuchtigkeit gemessen und dann den Parkett verlegt
Der trägt erhebliche Mitschuld.
Ich habe eine Rigipsplatte an die Rückseite des heizkreisverteilers geschraubt Hat der Installateur der den Schäden an der Leitung behoben hat nicht die Pflicht dem Hausherrn mitzuteilen das nach mehr als 72 stunden Wasser unter dem entrichten stehen müßte ?