Badsanierung vom Vermieter?
Ich habe meine Wohnung gekündigt, nun will der Vermieter das Badezimmer noch bevor der Vertrag endet sanieren.
Meine Frage ist wie lange vor Beginn der Arbeiten muß er es ankündigen (schriftlich oder reicht ein Anruf oder Whats up)?
Kann ich die Miete Kürzen wenn ich das Bad nicht benutzen kann? und um wieviel % ?
Er hat schon Angekündigt das ich verpfichtet bin die Handwerker in die Wohnung zu lassen. (Muss ich mir Urlaub nehmen?)
Vielen Dank für Eure Hilfe
4 Antworten
Ist es ein veraltetes Bad, dann kann ich den Vermieter verstehen, denn mit einem neuen Bad lässt sich die Wohnung besser vermieten und er kann mehr Miete verlangen.
Als Mieter hat man eine Duldungspflicht, § 555d BGB.
Ist dadurch das Wohnen beeinträchtigt, dann darf der Mieter nach § 536 BGB die Miete angemessen mindern.
Die Ankündigung einer solchen Maßnahme muss rechtzeitig sein, wenn das nicht gemacht wird muss man es nicht dulden; schau hier rein:
nun will der Vermieter das Badezimmer noch bevor der Vertrag endet sanieren.
Warum will er es sanieren? Ist irgendwas kaputt und muss eh gemacht werden oder siehts einfach nur nicht mehr schön aus?
Das ist schwierig zu beantworten. Sollte die Sanierung es längere Zeit unmöglich machen also länger als einenTag am Stück das Bad zu benutzen dürfte diese Sanierung für dich unzumutbar sein. Auch wird zu berücksichtigen sein, dass es m.E dem Vermieter für ein derartiges Projekt sehr wohl zumutbar ist die Wohnung nach deinem Auszug bzw. Vertragsende für die Zeit der Sanierung unvermietet zu lassen. Du ziehst ja bald aus. es ist dir natürlich auch gestattet die Handwerker unbeaufsichtigt bzw. unter Aufsicht deines Vermieters Inder Wohnung arbeiten zu lassen.
In so einem Fall könnte ein Beratungsgespräch beim Mieterverein oder einem Anwalt hilfreich sein.
Nein es ist nichts defekt. Ich denke er will es für den neuen Mieter machen
Wie in meinem Link steht, falls es unter Modernisierung fällt dann hat er eine dreimonatige Ankündigungsfrist und Du musst das nicht dulden.
Falls Ihr früher in die andere Wohnung einziehen könnt, könntet Ihr anbieten dass der Vermieter ab... in die Wohnung kann, wenn er Euch schriftlich bestätigt, dass Ihr ab... aus dem Vertrag seid und keine Miete zu entrichten habt.