Motorrad ohne Fahrzeugschein Teil 1?
Ich habe mich mit einem Verkäufer über ein Preis geeinigt und wollte die Maschine diese Woche abholen und zum TÜV bringen und anmelden.
Leider behauptet er jetzt das das zuständige Amt den Fahrzeugschein Teil I eingezogen hat und er keinen besitzt.
Er hat aber noch Fahrzeugschein Teil II (Fahrzeugbrief) und das letzte TÜV gutachten. Das leider im Mai abgelaufen ist.
Ich würde jetzt gerne wissen wenn ich das Motorrad zum TÜV bringe könnte ich dann auch eine TÜV Bestätigung ohne Fahrzeugschein bekomme und ihn dann zu Zulassungsstelle bringe und Ihn dann Anmelde oder geht es nicht?
3 Antworten
ohne papiere geht das natürlich nicht.
die sache klingt windig.
so etwas würde ich niemals kaufen...
Wenn das Fahrzeug angemeldet war und nicht irgendetwas vorlag, zieht die Zulassungsstelle nicht die ZBI ein.
Ohne diese kannst du keine HU machen lassen.
Wenn der Verkäufer sie verloren hat, kann er bei der Zulassungsstelle Ersatz beantragen (kostet durch eV ca. 50 Euro).
Bitte lasse dich nicht überreden eine eV abzugeben. Die falsche eV ist eine Straftat.
wenn das ding erst im mai tüv hat, kannst du es zunächst auf dich zulassen.
ich gehe mal davon aus, dass das ding abgemeldet ist, deshalb gibt es auch keinen fahrzeugschein teil 1.
du solltest das motorrad mit teil 2 und letztem tüv-gutachten anmelden können.
tüv machst du dann im mai.
annokrat
Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wird immer wieder an den Halter ausgehändigt. In ihr wird die Außerbetriebsetzung vermerkt und somit für die Wiederzulassung benötigt.(§ 11 FZV)
annokrat ist rechtlich nicht aktuell !