Neuwagenkauf kurzfristig wegen Kündigung stornieren?
Ein guter Freund von mir hat sich vor zwei Monaten einen Neuwagen beim Autohersteller gekauft bzw. bestellt und ist jetzt betriebsbedingt kurzfristig gekündigt worden. Er steht total unter Schock und möchte natürlich auch nicht mehr das Auto haben.
Kann man den Neuwagenkauf kurzfristig wegen einer Kündigung stornieren?
4 Antworten
Ein Gespräch mit dem Verkäufer ist immer sinnvoll.
Hat dein Freund denn vom Autohaus schon eine Auftragsbestätigung bekommen ? Er wird ja wohl eine "Verbindliche Bestellung" unterschrieben haben. An diese muss er sich 6 Wochen halten. Während dieser Zeit muss das Autohaus entweder liefern oder die Lieferung bestätigen.
Wenn Beides nicht geschehen ist, kann er problemlos von dieser Bestellung zurück treten.
Danke für den Auto-Stern.
Eine Kündigung ist leider kein Grund für eine Stornierung.Trotzdem sollte er es versuchen und die Aussicht auf Erfolg steht gar nicht mal so schlecht.Der Händler möchte Geld verdienen und wenn es da Probleme gibt ist es durchaus möglich,dass er vom Kaufvertrag zurück tritt.Etwas Hartnäckigkeit muss schon aufgebracht werden und er muss sich auch auf eine Abstandszahlung(oder wie sich das nennt) einstellen.
Den Optimismus der Vorredner kann ich nicht teilen.
Ein Kaufvertrag hat in keinster Weise etwas mit dem bestehenden oder aber gekündigten Arbeitsvertrag zu tun.
Der Autohändler bekommt vermutlich sein Geld von der Bank und ist hoch zufrieden.
Eventuell ist das Auto auch nicht 0815 sondern mit den gewünschten Extras bestellt. Ich sehe hier keinen Händler in der Pflicht, den Kauf rückgängig zu machen und sich das Auto selbst auf den Hof zu stellen.
Der Autohändler wird vermutlich sein Geld nicht von der Bank bekommen da der Kreditnehmer sich dann nicht mehr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Der Kredit somit erst gar nicht zustande kommt.
Anfragen, Lage schildern, dann sollte der Hersteller eigentlich mit einer Stornierung einverstanden sein! Er ist ja auch dran interessiert, sein Geld zu bekommen, und von einem Erwerbslosen...?